Europäisches Kulturerbejahr 2018: Kulturminister Robra ruft zur Teilnahme auf

von 24. März 2017

Ziel des „Europäischen Kulturerbejahres“ ist es, Europas gemeinsames kulturelles Erbe und dessen Potential für Identifikation, Teilhabe und Entwicklung miteinander zu teilen. Daher sind alle öffentlichen und privaten Träger, Bewahrer und Vermittler des kulturellen Erbes, wie beispielsweise Museen, Erinnerungsorte, Archive, Bibliotheken, Vereine, Fachgesellschaften, Förderkreise wie auch die Zivilgesellschaft aufgerufen, sich mit Projekten und Veranstaltungen am Europäischen Kulturerbejahr aktiv zu beteiligen.

Alle Projekte, die diesem Aufruf folgen – darunter auch bestehende oder bereits geplante – können als Aktivitäten des Europäischen Kulturerbjahres 2018 durch das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) aufgenommen werden. Ab Spätsommer 2017 können sich die Projekte u.a. auf der digitalen Plattform SHARING HERITAGE gemeinsam präsentieren. Schon jetzt sind Kulturerbe-Institutionen aufgerufen, auf www.sharingheritage.eu den „Aufruf zur Mitwirkung“ öffentlich mit zu unterzeichnen.