EVH reicht Klage gegen E.ON-RWE Zusammenschluss ein

von 27. Mai 2020

Die EVH hat heute gegen den geplanten Zusammenschluss von RWE und E.ON Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Damit greift das Unternehmen – wie neben ihm weitere Marktteilnehmer auch – die Entscheidung der Europäischen Kommission an, die Übernahme von konventionellen und erneuerbaren E.ON-Erzeugungsressourcen durch RWE freizugeben. Mit der Fusion wird der ohnehin fragile Wettbewerb in der Erzeugung erheblich eingeschränkt.

„Der heutige Wettbewerb auf dem Energiemarkt wurde hart erkämpft – profitiert haben die Verbraucher. Wenn jetzt mit dem RWE-E.ON-Deal der Wettbewerb in der Erzeugung praktisch ausgeschaltet wird,dann werden nicht nur die am Markt teilnehmenden Unternehmen darunter leiden, sondern auch die Kunden“, sagt Olaf Schneider, Geschäftsführer der EVH GmbH.

Marktneuaufteilung zwischen RWE und E.ON birgt erhebliche Nachteile für Verbraucher

Im März 2018 hatten RWE und E.ON die Absicht bekanntgegeben, sich neu auszurichten. Durch eine Reihe von Geschäften sollen sich die Stromerzeugung und der Großhandel bei RWE und das Netz- und Endkundenvertriebsgeschäft bei E.ON konzentrieren. Zu dieser abgestimmten Marktneuaufteilung gehörte auch die Übertragung der Erzeugungsassets der E.ON an RWE, die die Europäische Kommission mit Beschluss vom 26.02.2019 (Fall M.8871) freigab.

Die EVH hat – ebenso wie eine Reihe weiterer Unternehmen und Personen – das Vorhaben von Anfang an kritisch verfolgt und ihre Bedenken für den Wettbewerb im deutschen Energiemarkt zum Ausdruck gebracht. Da die Kommission in ihrer Entscheidung diese Bedenken gar nicht bzw. nicht ausreichend gewürdigt hat, fordert die EVH eine gerichtliche Überprüfung. Dazu wurde heute beim zuständigen Europäischen Gericht (EuG) eine Nichtigkeitsklage gegen den Freigabebeschluss der Kommission eingereicht. Damit reiht sich EVH in eine Gruppe von unabhängigen Energieversorgern ein, die sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen den RWE-E.ON-Deal stellen und gegen die damit verbundene Neuaufteilung des deutschen Energiemarktes, das Schaffen von nationalen Champions zu Lasten des Mittelstandes und den Verlust der Liberalisierung des Energiemarktes rechtlich vorgehen. Denn hiermit verbunden sind erhebliche Nachteile für den Wettbewerb und damit für alle Verbraucher.

Klage strebt erneute fusionsrechtliche Prüfung durch die EU-Kommission an

Bei der Klage handelt es sich um eine Nichtigkeitsklage gem. Art. 263 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die beim Europäischen Gericht in Luxemburg einzulegen war. Nichtigkeitsklagen richten sich darauf, die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Unionsorgane zu überprüfen. auch die Freigabeentscheidungen im Rahmen der Fusionskontrolle unterliegen gerichtlicher Kontrolle.

Sollte die Klage Erfolg haben, holt das Europäische Gerichtdie Freigabeentscheidung der EU-Kommission zurück und die Kommission müsste unter Berücksichtigung der Wertungen des Gerichts in eine erneute fusionsrechtliche Prüfung des Vorhabens einsteigen.

Gemeinsame Erklärung der Energiedienstleister zum RWE-E.ON-Deal