In dem Schreiben der Stadt Halle (Saale) heißt es dazu: Aufbauend auf die Vorverhandlungen mit Frau Oberbürgermeisterin Häußler sei seitens der Stadt nochmals erklärt, dass sie zu ihren Aussagen insbesondere aus dem Schreiben vom 18. Juni 2003 an die East-Promotion-Pool steht. Die Stadt bestätigt ferner, dass das Bauordnungsamt der Stadt Halle (Saale) mit Datum vom 18.06.2003 eine Abbruchgenehmigung zugunsten der East-Promotion-Pool/Faust-Halle.de.e.V., Herrn Heckel erteilt hat. Der Verein SAXCESS leitete u.a. in einer Gegendarstellung zu einem Artikel der Mitteldeutschen Zeitung vom 12.07.03 aus dieser Baugenehmigung ab, dass damit auch alle Fragen des Urheberrechts und ggfs. sonstiger Verträge geregelt wären. Dies bedarf der Richtigstellung. Wie bei jeder anderen baupolizeilichen Verfügung und insbesondere Bau- bzw. Abbruchgenehmigung ergehen solche Verwaltungsakte unbeschadet privater Rechte Dritter. Dies ist in diesem Antrag als erste Zeile der Begründung auch ausdrücklich formuliert. Dem Wesen nach bedeutet diese Abrissgenehmigung nichts anderes, als das die Art und Weise des hereingereichten Abrissvorhabens baupolizeilich (und denkmalrechtlich) nicht zu beanstanden wäre. Ob hier Rechte Dritter insbesondere zivilrechtliche Urheberrechte betroffen sind, sind nicht Gegenstand eines solchen Bauordnungsverfahrens. Im übrigen kann die Stadt nicht nachvollziehen, weshalb sie von den Äußerungen von Frau Pressesprecherin Steppan in irgendeiner Weise Abstand nehmen sollte. Frau Steppan wies auf ungeklärte urheberrechtliche Fragen hin. Ich weise auf Ihr eigenes Telefax vom 14. Juli 2003 hin, wonach Sie den Erbauer des Fäuste-Denkmals, Herrn Professor Fliegel ob der Rücknahme seiner angeblich gemachten Versprechungen Ihnen gegenüber kritisierten und ihm als dem unstrittigen Urheber der Fäuste eine Erklärungsfrist bis heute 10.00 Uhr setzten. Ich sehe deshalb keinerlei Basis, die Aussagen von Frau Steppan angesichts dieses Sachverhaltes zu revidieren. Im übrigen hofft die Stadt nach wie vor, dass Sie wie öffentlich angekündigt die Wegnahme des Denkmals bewältigen werden. Das Regierungspräsidium Halle hat als Obere Denkmalschutzbehörde mit Schreiben vom 24.06.2003 das Fäuste-Monument vorbehaltlos zum Abbruch freigegeben. Bezüglich des von Ihnen mit Schreiben vom 03. Juli 2003 angesprochenen Eigentumsübergangs verweise ich auf die Absichtserklärung der Frau Oberbürgermeisterin vom 11. Juni 2003. Sie fordern die Abtretung aller damit verbundenen Rechte zu Ihren Gunsten. Die Stadt bekräftigt hiermit, nach Wegnahme des gesamten Denkmals – das bedeutet auch die vollständige Wegnahme des Sockels – und Abtransport an einen geeigneten Standort in Ihrer Verfügungsbefugnis das Eigentum am Denkmal zu übertragen. Jedwede Urheberrechte, Verwertungsrechte und Nutzungsrechte an diesem Kunstobjekt werden Sie freilich mit den Ihnen bekannten Urhebern abklären müssen. Die Stadt hat gegenüber den Künstlern keinerlei Rechtsposition, derartige Rechte an Dritte weiterzugeben. Bitte bestätigen Sie schnellstmöglich, dass Sie auch in diesem Sinne fähig sind, das von Ihnen avisierte Projekt umzusetzen.