FAG-Gutachten: Oberbürgermeisterin widerspricht Ratsbeschluss

von 10. Mai 2012

 Vor drei Wochen hat der Stadtrat mehrheitlich beschlossen, ein neues Gutachten zum Finanzbedarf der Stadt Halle (Saale) zu erstellen. Hintergrund waren immer wieder getätigte Aussagen der Stadtverwaltung, wonach man vom Land zu wenig Geld durch das Finanzausgleichsgesetz bekomme. Von 30 Millionen Euro war die Rede. Das wollten die Stadträte schriftlich haben. Doch Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados hat gegen den Ratsbeschluss Widerspruch eingelegt. Der Antrag sei nicht zielführend und für die Stadt nachteilig, meint das Stadtoberhaupt. Interessant dabei ist auch, dass die Oberbürgermeisterin auf den nicht genehmigten Haushalt verweist. Nur unabweisbare Ausgaben dürften deshalb getätigt werden. „Eine Unaufschiebbarkeit der Maßnahme besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.“ Kritik an diesem Vorgehen kommt von Oliver Paulsen, Vorsitzender der Stadtratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen. „Beim Thema Finanzausgleichzahlungen muss der Stadtrat Frau Szabados zum Jagen tragen. Die von ihr geleitete Stadtverwaltung zeigt hier schon seit langer Zeit eine sehr merkwürdige Zurückhaltung zum Schaden der Stadt“, so Paulsen. Ihr Partei- und Amtskollege Trümper aus Magdeburg würde anders reagieren. „Dieser kritisierte beispielsweise im letzten Herbst die FAG-Regelungen für 2012 und brachte so Bewegung in die politische Debatte. Nun will die OB mit ihrem gestern eingelegten Widerspruch sogar den Stadtrat daran hindern, sich für eine angemessenere FAG-Zuweisung einzusetzen. Das ist selbst für hallesche Verhältnisse ein starkes Stück! Damit riskiert sie erneut, dass der Stadt weiterhin Jahr für Jahr Millionen-Einnahmen verlorengehen“, erklärt Paulsen. Der grüne Fraktionschef nennt das Agieren der OB „politisch naiv“, Schwachpunkte des Deubel-Gutachtens seien deutlich zu Tage getreten. „Wie zu befürchten war, wurde erneut nur ein oberflächlicher Ausgabenvergleich zwischen verschiedenen Bundesländern durchgeführt. Nicht berechnet wurde, was die Kommunen und kreisfreien Städte im Land wirklich zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Wegen diesem völlig unzureichenden Ansatz hat vor wenigen Monaten das Landesverfassungsgericht Rheinland-Pfalz das FAG-Gesetz des damaligen Ministers Deubel kassiert. Es darf nicht sein, dass in Sachsen-Anhalt dieser Ansatz mit willkürlich gedeckelter Ausgleichssumme nun fröhliche Auferstehung feiert, während die Stadt Halle tatenlos zusieht!“Paulsen dazu abschließend „Ich fordere die OB auf, ihren Widerspruch umgehend zurückzuziehen und endlich für die Stadt aktiv zu werden.“