Fahrradmitnahme bei der S-Bahn

Fahrradmitnahme bei der S-Bahn
von 10. August 2018

Demnach haben mobilitätseingeschränkte Fahrgäste oder Kinder im Kinderwagen Vorrang vor der Fahrradbeförderung. Fahrräder und Fahrradanhänger dürfen nur dann mitgenommen werden, wenn es die Beförderungskapazitäten zulassen und andere Fahrgäste nicht behindert werden. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht.

„Im Interesse der überwiegenden Mehrheit unserer S-Bahn-Fahrgäste haben wir uns entschlossen, die Einhaltung dieser Bestimmungen stärker zu kontrollieren und auf deren Einhaltung zu achten. Auch wenn diese Maßnahme nicht populär sein mag, hoffen wir auf das Verständnis der Rad fahrenden Nutzerinnen und Nutzer“, erklärt Frank Bretzger, Produktverantwortlicher der S-Bahn Mitteldeutschland.
Die Anzahl der pro S-Bahn zulässigen Fahrräder beträgt:

• 3-teiliger Triebzug: bis zu 12 Fahrräder
• 4-teiliger Triebzug: bis zu 15 Fahrräder
• 5-teiliger Triebzug: bis zu 24 Fahrräder

Die DB wird mit Personal auf den Bahnhöfen und in den Zügen darauf achten, dass diese Regelungen eingehalten werden. Die Bahn empfiehlt Fahrradfahrern auf Verbindungen auszuweichen, an denen die S-Bahnen weniger voll sind.

Die S-Bahn Mitteldeutschland hat gemeinsam mit den Aufgabenträgern Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) und Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) das Platzangebot vor allem zwischen Halle und Leipzig verbessert: Durch die Bedienung der S5 in der Hauptverkehrszeit durchgängig von Halle bis Leipzig ergeben sich seit Dezember 2017 je Stunde und Richtung vier S-Bahn-Verbindungen. Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 werden die S5 und S5x tagsüber durchgängig zwischen beiden Städten verkehren.