Falschberechnung bei ERGO Lebensversicherungs- und Riesterverträgen

von 31. Juli 2015

Versicherungsnehmer haben keine Möglichkeit selbst festzustellen, ob der Versicherer richtig rechnet oder nicht. Denn die für die Berechnung notwendigen Werte sind im geheimen Geschäftsplan des Versicherers verankert. Und der Versicherungskunde hat kein Recht in diese Geschäftszahlen Einblick zu nehmen. Letztendlich muss sich der Versicherungsnehmer auf die Aussage und Berechnungen des Versicherers verlassen können.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät deshalb Betroffenen, die die Zahlen des Versicherers ihrer Lebensversicherungs- und Riesterverträge anzweifeln, diese schriftlich zu einer Neuabrechnung solcher Verträge aufzufordern.

Ist das Ergebnis danach für den Versicherungsnehmer nicht zufriedenstellend, kann er sich auch noch an den Ombudsmann für Versicherung wenden.

Auch wenn der Versicherer nicht innerhalb von sechs Wochen auf die Aufforderung zur Neuabrechnung reagiert, kann der Weg zum Versicherungs-Ombudsmann hilfreich sein.

Der Ombudsmann trifft bis zu einer Höhe eines Streitwertes von bis zu 10.000 Euro eine für den Versicherer verbindliche Entscheidung. Im positiven Fall muss der Versicherer zu geringe Gutschriften und Erträge nachzahlen.