Familienkasse informiert zu Kinderbonus

von 8. Juni 2020

Der Kinderbonus ist Teil des Corona-Konjunkturpakets, das der Koalitionsausschuss jüngst beschlossen hat. Wann Familien mit der finanziellen Hilfe rechnen können, hängt vom weiteren Verfahren der Gesetzgebung ab. Insgesamt wird der Bund 4,3 Milliarden Euro für den Kinderbonus aufwenden.

Familienkasse informiert über Auszahlung

Familien müssen den Kinderbonus nicht beantragen. Sie werden sobald wie möglich von ihrer Familienkasse über die Auszahlung informiert. Der Kinderbonus wird nicht mit den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) verrechnet.

Das teilt das Bundesministerium für Familie in seiner aktuellen Meldung Corona-Konjunkturpaket: Starker Impuls für Familien und Kinder mit.

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