Dass Sachsen-Anhalt Verkleinerungen der Verkaufsfläche durch Absperrung ausdrücklich ausschließt, ergibt für Schaper keinen Sinn: “Warum ein auf 800 qm verkleinertes Geschäft ein größeres Risiko darstellt, als ein Laden mit 700 qm Verkaufsfläche, erschließt sich mir nicht. Wichtig sind die Einhaltungen der Abstandsregeln und der Schutz der Angestellten durch beispielsweise Schutzmasken und Desinfektionsmittel. Aus psychologischer Sicht mag es nachvollziehbar sein, nicht sofort alles wieder zu öffnen, um Innenstädte vor einem Ansturm zu bewahren, aber wirtschaftlich werden damit große Ungleichheiten geschaffen.”
Wenn jedes Bundesland bis hin zu jedem Landkreis und jeder Kommune ein eigenes Süppchen kocht, stehen wir vor einem Chaos voller Widersprüche, warnte Schaper. Eine Begrenzung auf 800 Quadratmeter stellt eine Wettbewerbsverzerrung dar. Was unterscheidet große Einzelhandelsflächen von Baumärkten oder großen Autohäusern? Es erhöhe nicht die Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern, Ladenöffnungen von der Größe der Verkaufsfläche abhängig zu machen. Wir brauchen eine einfache, klare Maßgabe, die pro Quadratmeter eine gewisse Zahl an Menschen vorsieht, begründet Schaper seine Kritik an der Verordnung.
Hintergrund: Die vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.04.2020 schließt die Verkleinerung von Ladenflächen explizit aus. In Thüringen oder Niedersachen können Geschäfte auf 800 qm verkleinert und dadurch geöffnet werden.