Wie die Kasse informiert, gilt das immer dann, wenn die Kriterien einer geringfügigen Beschäftigung, eines sogenannten Minijobs, erfüllt sind. Das heißt: Das Entgelt beträgt nichtmehr als 450 Euro monatlich und die Beschäftigung ist auf drei Monate innerhalb des Kalenderjahres befristet.Mehrere Tätigkeiten in einem Kalenderjahr werden zusammengerechnet.