Finanzämter verlangen elektronische Steuererklärung

von 29. Dezember 2011

Bürger mit Gewinneinkünften sind künftig verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln. Darüber informierte am Donnerstag Sachsen-Anhalts Finanzministerium. Gemeint sind Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbetrieb und aus freiberuflicher bzw. selbstständiger Tätigkeit. Betroffen davon sind beispielsweise Bauern und Handwerker. In der Vergangenheit war es den Betroffenen freigestellt, ihre jährlichen Steuererklärungen elektronisch oder herkömmlich auf Papier beim Finanzamt einzureichen.

Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Jahressteuererklärungen ist im Steuerbürokratieabbaugesetz bzw. im Jahressteuergesetz 2010 festgelegt. Unter diese Regelungen fallen die Erklärungen zur Einkommensteuer bei Gewinneinkünften, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer sowie Feststellungserklärungen und die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung).