Finanzberater der Stadt Halle: Landesverwaltungsamt erteilt kein Einvernehmen

von 18. Februar 2013

Der Vergabeausschuss hatte am Dienstag, 12. Februar 2013, in einer außerordentlichen Sitzung beschlossen, zur nachhaltigen Konsolidierung des Haushaltes, der Firma Rauschenbach [&] Kollegen GmbH den Zuschlag als Finanzberater zu erteilen. Der Zuschlag sollte gemäß Beschluss erst nach bestehendem Einvernehmen mit dem Landesverwaltungsamt wirksam werden. Als Gründe für seine Entscheidung nennt das Landesverwaltungsamt unter anderem, dass das Unternehmen – „keine einschlägigen Referenzen für ein umfassendes Konzept zur Haushaltkonsolidierung“ benennt; – „in der Vergangenheit in vielgestaltiger Hinsicht für die Stadt Halle (Saale) tätig war“ und damit eine „Selbstbetroffenheit des Unternehmens gegeben“ ist; – wegen „Verfristung“ des Angebotes nicht berücksichtigt werden darf; – ein Angebot eingereicht habe, das „in großem Umfang Leistungen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Ausschreibung waren“, enthält.

Laut Schreiben ist der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, „an der Fortsetzung der konsensualen Abstimmung von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung bei der Stadt Halle (Saale) weiterhin interessiert“. Die Ablehnungsgründe sind aus Sicht der Stadt nicht überzeugend; Rechtsgründe stehen nicht entgegen. „Die Tätigkeit der Firma Rauschenbach [&] Kollegen ist zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar“, sagt Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand. „Deshalb werde ich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die Firma Rauschenbach [&] Kollegen vertraglich als Finanzberater binden.“ Dies sei mit einer finanziellen Reduzierung des Berater-Honorares auf 15.000 Euro und einer vorläufig verringerten Berater-Leistung verbunden. „Ich werde dem Stadtrat außerdem einen Beschlussvorschlag zur Aufhebung der mit dem Landesverwaltungsamt getroffenen Vereinbarung zur Entscheidung vorlegen“, sagt Wiegand. Hier gehe es auch um das Recht der Stadt auf kommunale Selbstverwaltung. Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Bestellung eines „Zwangsverwalters“ durch das Landesverwaltungsamt liegen nicht vor. Hintergrund: Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Hauptsatzung kann der Oberbürgermeister Leistungen entsprechend der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen in Höhe von bis zu 15.000 Euro abschließen. Der an Rauschenbach [&] Kollegen ursprünglich erteilte Zuschlag sieht ein Festgehalt in Höhe von einmalig 80.000 Euro und ein Erfolgshonorar von 10 Prozent der kassenwirksamen Einsparungen bis zu einer maximalen Höhe von 150.000 Euro vor. Die Stadt Halle hatte im Juli 2012 einen Haushalt mit einem Defizit von 5,2 Millionen Euro vorgelegt. Die Kommunalaufsicht beanstandete diesen nicht, ordnete aber an, dass von der Stadt nur die Ausgaben zu leisten sind, bei denen eine rechtliche Verpflichtung vorliegt oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Aufgrund der langjährigen Finanznot hatten sich Stadt und Landesverwaltungsamt im Sommer 2012 zudem darauf verständigt, einen externen Berater mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung zu binden. Diese Maßnahme beruht auf einer freiwilligen Vereinbarung.