Finanzielle Förderung für den Schutz von Synagogen und jüdischen Gemeindeeinrichtungen

von 16. Juni 2020

Darüber hinaus enthält die Zusatzvereinbarung die pauschalierte Förderung von Bewachungsleistungen innerhalb des jeweiligen Synagogen- oder Einrichtungsgeländes. Pro Jahr und Einrichtung werden dafür bis zu 50.000 Euro bereitgestellt.

Im Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2020/21 sind im Haushaltsjahr 2020 zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz jüdischer Einrichtungen insgesamt 890.000 Euro und im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 1.535.000 Euro eingeplant.

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht: „Der Anschlag in Halle am 9. Oktober 2019 war eine Zäsur. Mit der Zusatzvereinbarung, die in konstruktiver und enger Abstimmung des Ministeriums mit den jüdischen Gemeinden erstellt wurde, sichern wir der jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt die angekündigte finanzielle Unterstützung für bauliche und technische Sicherungsmaßnahmen und Bewachungsmaßnahmen zu. Die Synagogen und jüdischen Gemeinderäume im Land benötigen einen besonderen Schutz, um den Gläubigen eine angstfreie und sichere Glaubensausübung zu gewährleisten.“

Nach der Billigung des Entwurfs durch die Landesregierung kann die Zusatzvereinbarung von den Vertragspartnern unterzeichnet werden.

Hintergrund:

Vor dem Hintergrund des Anschlags in Halle (Saale) am 09.10.2019 wurde die Polizeipräsenz zum Schutz Jüdischer Einrichtungen/Synagogen bzw. Moscheen in Sachsen-Anhalt erhöht. Seit dem Anschlag finden auf verschiedenen Ebenen fortlaufend intensive und vertrauensvolle Gespräche mit den jüdischen Gemeinden auf Grundlage der vom Landeskriminalamt (LKA) erstellten konkreten Gefährdungsbeurteilungen statt. Hierbei wurden und werden u.a. in enger Zusammenarbeit zwischen Polizei – sowohl die Behördenleitung der Polizeiinspektionen als auch die der Reviere –, dem Innenministerium und jeder jüdischen Gemeinde in Sachsen-Anhalt individuell zugeschnittene Schutzkonzepte besprochen, erörtert und abgestimmt.

Die vom LKA erstellten konkreten Gefährdungsbeurteilungen werden fortgeschrieben. Des Weiteren ist vereinbart, dass die sicherheitspolitischen Gespräche mit den jüdischen Gemeinden anlassbezogen und regelmäßig durchgeführt werden. Darüber hinaus stehen die Behördenleitungen der Polizeiinspektionen den Gemeinden jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Polizeiinspektionen im Land Sachsen-Anhalt führen darüber hinaus fortlaufend nach eigener Lagebeurteilung Maßnahmen, wie zum Beispiel Schutzmaßnahmen oder Gespräche zu möglichen Gefährdungslagen, durch. Die Durchführung von Schutzmaßnahmen findet anlassbezogen unter Berücksichtigung der vorhandenen Erkenntnislage statt. Über die Art und Weise der bereits bestehenden und weiterführenden Schutzmaßnahmen der in Rede stehenden Objekte können öffentlich keine weiteren Aussagen getroffen werden, um die Wirksamkeit des Schutzkonzeptes nicht zu gefährden.