Betroffen waren die Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Börde, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Salzlandkreis. Die Hilfe kann bis zu 500 Euro pro Person, höchstens 2.500 Euro pro Haushalt bei einer Schadenshöhe von mindestens 5.000 Euro umfassen.
Bewilligungsbehörde ist der zuständige Landkreis. Die Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Weitere Infos:http://lsaurl.de/erEV