Fischerprüfung im April

von 13. Februar 2015

Zugelassen werden Bewerber, die zum Zeitpunkt der Fischerprüfung das 14. Lebensjahr vollendet haben und vor der Prüfung an einem Lehrgang mit mindestens 30 Unterrichtsstunden teilgenommen haben. Die Gebühr für die Abnahme der Fischerprüfung ist bei der Beantragung zu entrichten und beträgt für die bis 18-jährigen Bewerber 28 Euro. Für Bewerber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Gebühr 56 Euro.

Anmeldungen zur Prüfung werden von der Fischereibehörde der Stadt Halle (Saale), Am Stadion 5, während folgender Sprechzeiten entgegengenommen:

  • dienstags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr

  • donnerstags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr

Meldeschluss ist der 10. März 2015.Der Ort der Prüfung kann den Teilnehmern erst nach Ablauf der Anmeldefrist mitgeteilt werden.

Der Hallesche Anglerverein e.V. lädt Kinder zwischen dem achten und nicht vollendeten 14. Lebensjahr zur erstenJugendfischerprüfung 2015sowie Interessierte ab dem vollendeten 14. Lebensjahr zur erstenFriedfischerprüfung 2015am Sonntag, dem 12. April 2015, ein. Informationen gibt eshier.

Stadt Halle (Saale)