Fliegen Hartz IV-Empfänger aus ihrer Wohnung?

von 22. Dezember 2011

Der Verband der Wohnungswirtschaft in Sachsen-Anhalt hat die Kommunen und Landkreise wegen ihrer Politik scharf kritisiert. Um Kosten zu sparen und die angeschlagenen Kommunalhaushalte zu sanieren, drehen diese an der Mietobergrenzen für Hartz IV-Empfänger und setzen die maximal von der öffentlichen Hand zu zahlenden Mietkosten herab. In Halle (Saale) werden derzeit knapp 380 Euro als Obergrenze gezahlt. Liegt die Miete darüber, muss der betreffende Hartz IV-Empfänger die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Aus dem geringen Budhet des Arbeitslosengeld II ist das so gut wie unmöglich. Der Umzug scheint also unvermeidlich.

“Eine Reduzierung von Mietobergrenzen bedeutet eine Beeinträchtigung der Stadtentwicklungskonzepte, verhindert Energieeinsparung und führt zu nicht gewünschten einseitigen Belegungsstrukturen”, kritisierte jetzt der Wohnungswirtschaftsverband. Durch die Obergrenzen werden den Betroffenen nur die Mieten für Wohnungen mit niedrigerem Standard, oft unsanierte Plattenbauten, gezahlt. Eine noch stärkere Ballung von Langzeitarbeitslosen in bestimmten Stadtvierteln sei die Folge. Zudem bleiben laut Verband mit Blick auf die Mietpreise oft nur jene Wohnungen übrig, die eigentlich abgerissen werden sollen.

“Vor dem Hintergrund zukünftig wieder steigender Betriebskosten ist eine Anpassung der Mietobergrenzen für kalte und warme Betriebskosten und die vollständige Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber den ALG II-Empfängern erforderlich”, mahnt der Verband an. Denn Erhöhungen seien mit Blick auf die Rohstoffmärkte unvermeidlich. Außerdem stünden vielerorts weitere energetische Sanierungen an. Dadurch würden zwar die Betriebskosten sinken, doch die Sanierungskosten werden meist auf die Miete umgelegt.