Fluthilfemittel dürfen nicht zur Zerstörung naturnaher Lebensräume zweckentfremdet werden

Fluthilfemittel dürfen nicht zur Zerstörung naturnaher Lebensräume zweckentfremdet werden
von 21. Februar 2022

Der NABU RV wendet sich entschieden gegen einen massiven Ausbau des bestehenden schmalenFußweges zu einem breiten, asphaltierten Radweg und insbesondere gegen Eingriffe in den Fluss mitdem vorgesehenen Einbringen einer Spundwand in die Saale auf einer Länge von rd. 300 m ausfolgenden Gründen:

Bei dem Uferbereich handelt es sich um ein nach § 30 Abs.2 BNatSchG bzw. nach § 22 Abs.1NatSchG LSA geschütztes Biotop, um natürliche oder naturnahe Bereiche fließender Binnengewässereinschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahenVegetation. Eingriffe bedürfen deshalb im Vorfeld einer entsprechenden naturschutzfachlichenPrüfung und Genehmigung.

Die EU-WRRL zielt auf die Verbesserung des ökologischen Zustands der europäischen Gewässer. Eincharakteristisches Merkmal für den ökologischen Zustand ist seine Gewässermorphologie.Wasserbauliche Eingriffe wie Uferverbau durch das Einbringen einer Spundwand verändern dasGewässerbett und sein Umfeld und führen zu einer drastischen Verschlechterung derGewässermorphologie. Für die Entwicklung der Qualität der Saale besteht aber vielmehr die Aufgabe,den ökologischen Zustand zu verbessern, denn gegenwärtig wird er vom Umweltbundesamt als„unbefriedigend“ eingeschätzt.

(https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/dateien/2_karte_oekolog-zustand_2016-09-
29.pdf)

Nicht zuletzt sollte auch das Kostenargument zählen. Mehrkosten von 2,1 Millionen Euro(Gesamtkosten von 10,6 Mill. Euro!!) für eine Maßnahme auszugeben, die schützenswerte naturnaheUmwelt in der Stadt Halle zerstört und dauerhafte Schäden verursacht, ist allenverantwortungsvollen Bürgern der Stadt nur schwer zu vermitteln.

Die Verwendung vonFluthilfemitteln für Vorhaben, die keine Hochwasserschäden heilen, sondern intakte Lebensräumeschädigen oder gar zerstören, stellt eine Verschwendung von Steuergeldern dar, die nicht zurechtfertigen ist.

Das geplante Projekt setzt damit die Reihe bereits ausgeführter umweltschädlicherMaßnahmen fort wie z.B. der Wegeausbau in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und NordspitzePeißnitz oder die Steinschüttungen am Saaleufer.

Der NABU RV Halle/Saalkreis appelliert deshalb an alle Stadträte, den Ausbau des Saaleuferwegeszwischen Rabeninselbrücke und Wörmlitz abzulehnen und die Gelder stattdessen zur Verbesserungder Umweltsituation an der Saale zu verwenden.