Fraktionen fordern den Normalbetrieb für Stadtratssitzungen wiederherzustellen

von 29. Juni 2020

Hierfür sind mindestens nachfolgende Punkte zu gewährleisten:

  • keine zeitliche Beschränkung der Sitzungen auf drei Stunden;

  • Sondersitzungen zur Fortsetzung der Stadtratssitzung nur, wenn die Tagesordnung vor 22 Uhr des Vortages nicht abgearbeitet werden konnte;

  • die Fraktionen bringen ihre Anträge wieder in den Stadtratssitzungen ein;

  • die Einwohnerfragestunde findet regulär am Anfang einer Sitzung statt;

  • reguläre Reihung der Beschlussvorlagen und Anträgen in der TO;

  • schriftliche und rechtlich überprüfbare Begründung der Verwaltung dazu, weshalb Schutzmasken auch während der Sitzungen zu tragen sind, wenn die Sitzordnung zwingend Abstände einhalten lässt;

  • Beginn der Ausschusssitzungen zu den bisher gewöhnlichen Zeiten. Alle gewählten ehrenamtlichen Stadträte wollen ihr Amt in vollem Umfang wahrnehmen. Dies wird einigen Berufstätigen jedoch dann faktisch unmöglich, wenn Sitzungen bereits 14/15 Uhr beginnen oder der Stadtrat planmäßig für mehrere Tage geplant wird. Zu beachten ist hierbei auch die Familienverträglichkeit.

Maßgeblich ist, dass es anderen vergleichbaren Gemeinden in Sachsen-Anhalt und auch außerhalb bereits erfolgreich gelingt, die o.g. Maßgaben für die Gremienarbeit umzusetzen.

Auch die geringen Fallzahlen in Halle machen ein Umdenken und Anpassen der Maßnahmen dringend erforderlich. Die Lockerungen, die an die Bevölkerung weitergegeben wurden, dürfen vor der für die Stadt Halle essentiellen Gremienarbeit nicht Halt machen. Erst recht, wenn die noch immer einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregeln in einem geregelten Betrieb wesentlich besser eingehalten werden können als auf offener Straße. Sollte eine regelmäßige Lüftungspause zwischen den Sitzungsblöcken nicht ausreichen, sind alternative, größere Räumlichkeiten für die Sitzungen zu suchen.

Für Mitarbeiter der Verwaltung ist ein Schichtsystem zu schaffen, das eine Teilnahme derjenigen Mitarbeiter ermöglicht, die zwingend bei den Sitzungen persönlich anwesend sein müssen, und arbeits- und gesundheitsschutzrechtliche gewährleistet.

Für Angehörige der Risikogruppen aus Stadtrat und Verwaltung sind möglicherweise besonders geschützte Sitzbereiche zu schaffen. Es ist zu prüfen, ob Verwaltungsmitarbeiter, die zur TO sprechen, per Videotechnik digital zugeschaltet werden können.

Die Fraktionen erwarten von der Stadtverwaltung eine schnellstmögliche Umsetzung und damit Gewährleistung der Rechte der Stadträte. Kompromisslösungen kann es unsererseits nur geben, wenn beide Seiten zu einem Entgegenkommen bereit sind und Veränderungen nicht von vornherein als unmöglich abgetan werden. Das sind sie mitnichten.