Freispruch für Wiegand

von 9. Februar 2015

Bernd Wiegand war angeklagt wurden mit dem Vorwurf der Untreue, da er drei engen Mitarbeitern ein höheres Gehalt gezahlt haben soll als im Tarifvertrag vorgesehen. Hunderttausende Euro sollen so der Stadtkasse verloren gegangen sein.

Wiegand selbst hatte im Prozess immer seine Unschuld beteuert, sprach noch in seinem Schlusswort vor knapp 2 Wochen von einem politisch motivierten Prozess und evtl Voreingenommenheit. Mit den Urteilspruch ist das Urteil aber noch nicht rechtskräftig.

Es besteht immer noch die Möglichkeit einer Revision, welche die Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Leipzig einlegen kann. Somit ist der Prozess, für den ursprünglich nur 6 Verhandlungstage angesetzt waren, nun nach sieben Monaten mit 24 Verhandlungstagen und 41 Zeugenvernehmungen zu Ende gegangen. Der Forderung der Staatsanwaltschaft, 16 Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe für Wiegand, welche diese gefordert hatte wurde somit nicht stattgegeben.

Wäre dem Antrag gefolgt wurden, so hätte Bernd Wiegand nicht Oberbürgermeister bleiben können.