Friedhofssatzung: reichen 30 Minuten für Trauerfeier?

von 13. Dezember 2011

Friedhofssatzung: reichen 30 Minuten für Trauerfeier?

Jahrelang hat sich niemand daran gestört. Doch im Zuge der Diskussion um eine Aktualisierung der Friedhofssatzung kamen auch allerhand Änderungsanträge durch die Stadträte. Angepackt sollen dabei auch Dinge, um die es nach Auskunft der Friedhofsverwaltung noch nie Probleme mit den Hallensern gab, die aber nun durch die Parlamentarier zum Problem gemacht werden. Am Mittwoch stehen die neue Satzung und mindestens sechs Änderungsanträge auf der Tagesordnung des Stadtrates.

Schon in den Ausschüssen hatten sich die Räte einige, zum Teil ins polemische abgeleitende Diskussionen geliefert. Im Ordnungs- und Umweltausschuss avancierten CDU-Räte zu den schärften Gegnern von Anträgen anderer CDU-Räte. Stadtrat Raik Müller wollte beispielsweise Hunde auf den Friedhöfen erlauben. “Es gibt keine legitimen Gründe für ein Verbot”, sagte Müller, “wir greifen hier in die Freiheitsrechte der Bürger ein. “Friedhöfe sind Orte der Trauer und Stille”, sagte Oliver Paulsen (Grüne) und lehnte Hunde ab, ebenso wie Werner Misch (CDU). “Auf Friedhöfen haben Hunde nichts zu suchen”, machte auch Karamba Diaby (SPD) deutlich. “Wir haben schon ein großen Problem mit Hundekot in den Straßen.” In den Ausschüssen gab es keine Mehrheit für diesen Antrag.

Eine Abfuhr gab es auch für Vorschläge aus der CDU, die Zeit für Trauerfeiern in den Friedhofskapellen heraufzusetzen. Bislang sind laut Satzung 30 Minuten möglich. Das sei nicht gerade pietätvoll, meinte Antragssteller Andreas Schachtschneider (CDU). Um einen Terminplan mit den Bestattungsunternehmen aufzustellen, sei diese Regelung nötig, hieß es von der Friedhofsverwaltung. In besonderen Fällen, wenn auch der Wunsch nach einer längeren Zeit für die Trauerreden in der Kapelle geäußert werde, weiche man durchaus einmal ab. Doch es habe mit der jetzigen Regelung noch nie Probleme gegeben. Die Stadträte lehnten den CDU-Vorschlag in den Ausschüssen deshalb mit großer Mehrheit ab. Doch sie machten die Rechnung ohne Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados. Denn sie empfand 30 Minuten auch als zu wenig, sprach von “Fließband” und machte den Vorschlag, eine Länge von 45 Minuten in die Satzung mit aufzunehmen, wenn im Gegenzug die CDU ihren Antrag zurückzieht. Das eben jener Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wurde, interessierte sie dabei offensichtlich nicht. Und auch Äußerungen von Planungsdezernent Uwe Stäglin (Es gibt immer die Möglichkeit zu verlängern. Bislang gab es keine Klagen über das Zeitfenster.) halfen da nicht.

Verwirrung gab es noch um den Passus “steinmetzmäßig bearbeitet”. Denn in den Ausschüssen gab es jeweils unterschiedliche Aussagen der Verwaltung, was das eigentlich zu bedeuten hat. So war zunächst davon die Rede, nur Steinmetze dürften die Grabsteine gestalten. Im Hauptausschuss hieß es dann, es gehe nur um eine handwerkliche Bearbeitung – das könnten auch Künstler machen. Nun darf man gespannt sein, welche Aussagen im Stadtrat getätigt werden.

Mit der neuen Friedhofssatzung passt die Stadt die gesetzlichen Ruhezeiten für Urnen von bislang zehn Jahren an die Ruhezeiten für Erdbestattungen (20 Jahre) an. Zudem soll es künftig naturnahe Bestattungen geben, dazu wird auf dem Gertraudenfriedhof ein entsprechender Bereich angelegt. Möglich werden zudem Urnengemeinschaftsgrabstätten und Ruhegemeinschaften, Urnenstelen sowie Baumbestattungen. Neu in der Satzung ist zudem ein Paragraf für Ordnungswidrigkeiten.