Fußwege: Ski und Rodel gut

von 30. Januar 2012

Alljährlich gibt es im Winter in Halle (Saale) bei kräftigen Schneefällen das gleiche Problem: nicht geräumte Fußwege und Straßen. Jedoch wird nur das Hauptstraßennetz von Winterdienst befahren. Nebenstraßen werden nicht geräumt, und für die Fußwege sind die Hauseigentümer verantwortlich. Auch Haltestellen vor Gebäuden müssen in diesem Fall von Grundstückseigentümern beräumt werden.

Laut Winterdienstsatzung müssen Fußwege von Schnee und Eis befreit sein. Eine 1,5 Meter breite Schneise muss für die Fußgänger bereitstehen. Doch vielfach glichen Bürgersteige auch noch am Montag, zwei Tage nach den Schneefällen, einer Eisbahn.

Laut Stadtverwaltung kann jeder Bürger dem Ordnungsamt Hinweise geben, wenn vor Grundstücken Wege nicht geräumt sind. Der Stadtordnungsdienst und die Koordinierungsstelle Straßenreinigung werden diese Hinweise überprüfen und die Anwohner auf ihre Reinigungspflichten hingewiesen. Ist dann keine Besserung in Sicht, drohen Bußgelder. Die drohen auch, wenn gesalzen wird. Denn Streusalz dürfen Hauseigentümer nicht verwenden.

Das gilt jedoch nicht für den Winterdienst auf 250 Kilometer Hauptstraßen in der Stadt, insgesamt 1,6 Millionen Quadratmeter Verkehrsfläche. Hier wird durch die Stadtwirtschaft und beauftragte Firmen wie der Hastra Feuchtsalz aufgebracht, ein Mix aus 70 Prozent Streusalz und 30 Prozent Sole. „Derzeit sind täglich ab sechs Uhr morgens rund um die Uhr zusätzlich 16 Mitarbeiter unterwegs“, erklärt Detlef Querg, Einsatzleiter Reinigung. „Am vergangenen Wochenende haben wir circa 55 Tonnen Streusalz und 20.000 Liter Sole verbraucht. 950 Tonnen Streusalz haben wir als Reserve vorrätig. Der Nachschub ist jederzeit gesichert“, ergänzt Querg.

Der Fuhrpark ist technisch auf dem neuesten Stand. „Je nach Bedarf stehen insgesamt acht große Räum- und Streufahrzeuge, vier kleine Fahrzeuge für Gehwege, Fußgängerüberwege und Haltestellen sowie sieben kleine Fahrzeuge für die Handbereiche, ausgerüstet mit Winterdiensttechnik, bereit“, so Thomas Kraitzek, Einsatzleiter Reinigung. „In diesem Jahr erstmals im Einsatz ist unsere neue ‚Wunderwaffe’ – der Stratos Combi – ein Fahrzeug mit Sprühaufbau. Mit zwölf Düsen kann die Maschine bis zu fünf Fahrbahnen auf einmal enteisen“, erläutert Kraitzek weiter. Zudem kann das Fahrzeug 50 km/h schnell fahren. Erst nach 60 Straßenkilometern müssen Soletank (6.000 Liter) und Salzmagazin (sechs Tonnen) nachgetankt werden. Der Streuer arbeitet umweltfreundlich mit reiner Sole, die bei Null Grad aufgebracht wird.

Oft geht der Winter auch mit Unfällen einher. Rutscht jemand vor einem Grundstück aus und erleidet dadurch einen Schaden, können nach Angaben der Verbraucherzentrale Ansprüche beim Grundstückseigentümer geltend machen werden. Hat der Grundstückseigentümer eine private Haftpflichtversicherung prüft diese, ob der Geschädigte Anspruch hat und reguliert gegebenenfalls den Schaden im vertraglich vereinbarten Rahmen. Gut beraten sind Grundstückseigentümer, die in der Privathaftpflichtversicherung mindestens eine Deckungssumme von drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden vereinbart haben, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. Für Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern reicht eine Privathaftpflichtversicherung dagegen nicht aus. Sie benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, um entsprechend abgesichert zu sein. Bei Frostschäden an Heizungs- und Wasserrohrleitungen ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, wenn darin auch Leitungswasserschäden mit eingeschlossen sind. Führt ein Frostschaden dazu, dass durch Wasseraustritt im Haushalt auch Möbel beschädigt werden, greift generell die Hausratversicherung. Trotz ausreichenden Versicherungsschutzes müssen Verbraucher bestimmte Pflichten erfüllen, damit im Schadenfall die Entschädigungsleistung nicht gekürzt wird. Diese Pflichten können je nach Versicherungssparte unterschiedlich sein und beispielsweise darin bestehen, dass eine ausreichende Beheizung des Gebäudes sowie die regelmäßige Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage gewährleistet sind.