Gebietsreformen in Sachsen-Anhalt Ende 2018 nun auch „finanziell“ abgeschlossen

Gebietsreformen in Sachsen-Anhalt Ende 2018 nun auch „finanziell“ abgeschlossen
von 16. Dezember 2018

Mit diesen beiden Zahlungen hat das Land die letzten noch offenen finanziellen Zusagen für freiwillige Gemeindezusammenschlüsse im Zusammenhang mit der Gemeinde-Gebietsreform eingelöst. Diese Zusagen betrafen Sonderfälle, in denen besonders hoch verschuldete Orte von finanziell besser aufgestellten Gemeinden aufgenommen wurden. Es gab insgesamt fünf derartiger Zusagen, aus denen das Land Zahlungen in Höhe von insgesamt rd. 55 Millionen Euro geleistet hat.

Finanzminister André Schröder: „Finanzhilfen immer dann, wenn besonders hoch verschuldete Gemeinden von anderen Gemeinden aufgenommen wurden – so war es vereinbart, nun hat das Land alle seine Zusagen eingelöst!“

Im Zuge der Gebietsreform wurden einige besonders hoch verschuldete Gemeinden in andere, finanziell leistungsfähigere Gemeinden eingemeindet. Das Land sicherte den aufnehmenden Gemeinden dabei zu, sie beim Abbau der Verschuldung der aufgenommenen Gemeinden zu unterstützen. Es wurde zugesagt, die Zahlung jeweils beim Auslaufen der Kreditverträge der Kommunen zu leisten, so dass keine Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen. Dadurch hat sich die Ablösung über einen langen Zeitraum hingezogen. Zwei dieser Zusagen waren nicht ganz eindeutig formuliert, so dass es hier zu Auslegungsschwierigkeiten kam. Diese beiden letzten noch offenen Zusagen an die Städte Landsberg und Leuna wurden jeweils durch einen Vergleich einvernehmlich beigelegt. Mit der Zahlung an Leuna kurz vor Weihnachten ist das Kapitel „finanzielle Zusagen im Zusammenhang mit der Gebietsreform“ für das Land nun endgültig abgeschlossen.

Schröder weiter: „Neben diesen Sonderfällen hat das Land im Rahmen der Gebietsreform 2010 allen Kommunen, die sich in der freiwilligen Phase zusammengeschlossen haben, auch allgemeine finanzielle Hilfen zur teilweisen Abdeckung der damit einhergehenden Kosten gewährt.“