Geld vom Land für Beesener Straße

von 10. September 2010

Seit einigen Wochen läuft der zweite Bauabschnitt zum Ausbau der Beesener Straße. Nun kann die Stadt Halle (Saale) weitere Fördermittel erwarten. Das Innenministerium gibt eine weitere finanzielle Unterstützung für den Ausbau.

Auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes unterstützt das Innenministerium den Ausbau des südlichen Abschnitts mit einem weiteren Betrag in Höhe von 119.815,25 Euro. Bereits im vergangenen Jahr wurden für den bereits ausgebauten Abschnitt der Beesener Straße (Berg) rund 160.000 Euro Finanzhilfen gewährt.

Die gesamte Baumaßnahme wird vom Bund finanziell gefördert, bei der vom Land zur Verfügung gestellten Summe handelt es sich um den von der Stadt zu erbringenden Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent.

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): „Da sich die Stadt Halle in der Haushaltskonsolidierung befindet und die Summe selber nicht aufbringen kann, greifen wir ihr unter die Arme. Denn ohne Eigenanteil gibt es auch keine finanzielle Förderung des Bundes und die Saalestadt könnte dieses für sie wichtige Vorhaben nicht verwirklichen.“

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 20 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

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