Generalstaatsanwalt übernimmt Ermittlungsverfahren “Oury Jalloh”

Generalstaatsanwalt übernimmt Ermittlungsverfahren “Oury Jalloh”
von 7. Dezember 2017

Maßgebend für ihre Entscheidung waren folgende Gründe:

  • Die bislang zuständige Staatsanwaltschaft Halle hat das Verfahren „Oury Jalloh“ am 12. Oktober 2017 eingestellt. Bis heute liegt noch keine Begründung der Beschwerdeführerin gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle vor. Deshalb ist die Staatsanwaltschaft Halle gegenwärtig gehindert, das Verfahren entweder durch eine Abhilfeentscheidung oder durch Vorlage an die Generalstaatsanwaltschaft zu fördern.

  • Die tatsächliche und rechtliche Einschätzung der Umstände, die zum Tod von Oury Jalloh geführt haben, differiert zwischen der Staatsanwaltschaft Halle und der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Um diesen Konflikt aufzulösen, hält es Frau Ministerin Keding für erforderlich, durch die Generalstaatsanwaltschaft eine Entscheidung treffen zu lassen, die nunmehr maßgeblich bestimmt sein wird durch eine eigenständige und gegebenenfalls durch weitere Ermittlungen gestützte Bewertung der Geschehnisse aus dem Jahr 2005 durch die Generalstaatsanwaltschaft selbst.

Des Weiteren weist Frau Ministerin Keding die von der Fraktion DIE LINKEN erhobenen Vorwürfe der Falschinformation entschieden zurück. Für den Vorwurf der Vertuschung lassen sich keine Anhaltspunkte finden. Die LINKE behauptet in ihrer Pressemitteilung vom 7. Dezember 2017 „Neu ist, dass ein Staatsanwalt diese These (Anm.: gemeint ist Anzündung durch Dritte) aufgrund aktueller Erkenntnisse für möglich hält.“

Das ist falsch. Vielmehr hat Frau Ministerin Keding in einer öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses in Anwesenheit zahlreicher Vertreter der Medien am 10. November 2017 durch Generalstaatsanwalt Konrad die Einleitungsverfügung der Staatsanwaltschaft Dessau vom April 2017 vortragen lassen. In dieser Einleitungsverfügung hatte der Leitende Oberstaatsanwalt Bittmann diese Hypothese bereits aufgestellt. Generalstaatsanwalt Konrad hat ausgeführt: „Deswegen hat sich die Staatsanwaltschaft Dessau (Ergänzung: im April 2017) entschlossen zu sagen: Wir bejahen einen Anfangsverdacht, stellen Hypothesen auf und sind jetzt in der Lage diese Ergebnisse dem Generalbundesanwalt anzudienen, (…).“ (Zitat aus dem vorläufigen Protokoll)

Im Zeitraum von April 2017 bis zur Einstellung des Verfahrens am 12. Oktober 2017 konnte die Öffentlichkeit nicht über den Ansatz der Dessauer Staatsanwaltschaft informiert werden, ohne mögliche Ermittlungen zu gefährden.

Keding sagt, es werde alles unternommen, was rechtsstaatlich möglich und geboten ist, um die Umstände des Todes von Oury Jalloh aufzuklären.