Gesundheitsministerin Grimm-Benne: „Beschluss sichert einheitliche Quarantäne-Regelungen für Kitas und Schulen“

von 7. September 2021

Demnach wird bei einem Infektionsfall in einer Schulklasse bzw. in Kindertageseinrichtungen nicht mehr generell der gesamte Klassenverband bzw. Gruppe unter Quarantäne gestellt. Gesundheitsämter treffen in Abhängigkeit von der Einhaltung eines Lüftungs-, Tests- und Maskenkonzepts die konkreten Maßnahmen. Für ermittelte symptomlose Kontaktperson besteht die Möglichkeit, die Quarantäne nach fünf Tagen mittels PCR-Test aufheben zu lassen. Grundsätzlich davon ausgenommen sind Geimpfte oder genesene Personen ohne Krankheitssymptome. „Wir haben aus den vorangegangenen Wellen der Pandemie lernen müssen. Offene Schulen und Kitas haben daher nicht nur in Sachsen-Anhalt oberste Priorität“, sagt Grimm-Benne.

Bei den Auffrischungsimpfungen soll das Impfangebot ausgeweitet werden. Nach GMK-Beschluss werden künftig Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre, deren vollständige Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt, nach ärztlicher Beratung und individueller Entscheidung eine Drittimpfung erhalten können. Auch Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen und weiteren Einrichtungen für vulnerable Gruppen sowie Berufsgruppen, die regelmäßig Kontakt zu infektiösen Menschen (z.B. medizinisches Personal ambulant und stationär, Personal des Rettungsdienstes, mobile Impfteams) haben, können Drittimpfungen erhalten. „Es gilt, das bislang Erreichte zu sichern. Ich möchte erneut an alle Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter appellieren, sich impfen zu lassen, um vor dem Hintergrund der Deltavariante des Coronavirus eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern“, sagt Grimm-Benne. Aktuell haben rund 59 Prozent der Menschen in Sachsen-Anhalt den vollständigen Impfschutz.