Gesundheitsministerin lockert Besuchsregelungen für Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt

von 8. Mai 2020

Die Rahmenbedingungen der Öffnung für Besucher legen die Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe auf Grundlage der geltenden Eindämmungsverordnung eigenständig fest. So kann eine Person über 16 Jahren ohne Atemwegsinfektion einmal am Tag für eine Stunde die Einrichtung besuchen. Die jeweilige Person ist zu registrieren, in Hygienemaßnahmen einzuweisen sowie mit einer OP-Maske auszustatten. „In jedem Fall ist eine telefonische Voranmeldung in den Einrichtungen erforderlich“, erklärt Grimm-Benne und empfiehlt angesichts einer gewissen Vorbereitungszeit der Einrichtung, dass vielleicht nicht jeder gleich zu Wochenbeginn seinen Besuch planen solle.

Leitfaden, Musteraushang, Erfassungsbogen und Tipps, die Einrichtungen bei der Organisation der Besuchsregelung unterstützen können, sind auf den Seiten des Gesundheitsministeriums zu finden: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/verordnungen-erlasse-und-empfehlungen/

In den Kliniken und Reha-Einrichtungen in Sachsen-Anhalt bleibt hingegen das generelle Besuchsverbot bestehen. In besonderen Fällen, beispielsweise auf Geburts- oder Palliativstationen, kann das jeweilige Haus gesunden Besuchern unter Auflagen eine Ausnahmegenehmigung erteilen.