Gesundheitsschutz muss an Bildungseinrichtungen oberste Priorität haben

von 4. Januar 2021

Dazu gehört unter anderem, die Abstandsregeln auch im Schulbetrieb zu gewährleisten. Die Wochen vor Weihnachten und weitere wissenschaftliche Untersuchungen haben sehr deutlich gezeigt, dass Infektionen mit Covid 19 sehr wohl in der Schule übertragen werden und das Erkrankungsrisiko erhöhen.

Deshalb kommt für die GEW in den nächsten Wochen allerhöchstens ein Wechselmodell in Frage, bei dem die Hälfte oder ein Drittel der Schüler*innen in der Schule ist und die jeweils anderen zu Hause arbeiten. Schüler*innen können bei diesem Modell umfassend beim Lernen begleitet werden. Sie sind in regelmäßigen Abständen in der Schule und erhalten Aufgaben zum Selbstlernen für die häusliche Arbeit, die bei der nächsten Präsenzphase verglichen bzw. bewertet werden können. Eine Rückmeldung durch die Lehrkräfte ist stets möglich. Damit funktioniert dieses Modell auch, wenn die digitale Infrastruktur an der jeweiligen Schule nicht oder nur sehr unzureichend ausgeprägt ist, wovon man nach den bisherigen Erfahrungen ausgehen muss.

Ein Wechselmodell bedeutet, dass der Unterricht in kleineren Gruppen stattfindet, was auch pädagogische Vorteile birgt. Einzelne Schüler*innen können besser erreicht werden, es sind mehr Nachfragen möglich.

Schulen, die bereits Erfahrungen mit echtem Fern- oder auch Hybridunterricht haben (ein Teil der Klasse sitzt zu Hause am Bildschirm, ein anderer in der Schule), können das Wechselmodell dementsprechend so ausbauen, dass jeden Tag alle Schüler*innen erreicht werden. Das Bildungsministerium wird aufgefordert, Arbeitszeit für weitere Konzeptentwicklung für die Digitalisierung des Unterrichtes zur Verfügung zu stellen.

Die GEW fordert, dass ein solches Wechselmodell für alle allgemeinbildenden Schulformen, also auch für die Grundschulen und die Förderschulen gilt.

Für die Berufsbildenden Schulen fordert die GEW Distanzunterricht. Durch die weit verbreitete überregionale Klassenbildung ist auch bei halber Klassenstärke die Gefahr zu groß, Infektionen zu übertragen.

Ein Aussetzen der Schul- oder der Präsenzpflicht wird abgelehnt. Dieses Vorgehen führt zur Benachteiligung einzelner Schuler*innen und zu erheblichen Problemen bei der Planung schulischer Abläufe. Die Schule kann, wenn das Bildungsministerium verlässliche Regelungen für ein Wechselmodell schafft, ihre Verantwortung für die Kinder und den Unterricht auf jeden Fall wahrnehmen.

Schulen können jedoch bei einem Wechselmodell keine Notbetreuung gewährleisten. Hier fehlen die personellen und auch die räumlichen Ressourcen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, für eine Notbetreuung andere Wege zu beschreiten. Hierzu soll die Entschädigungszahlung für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen (zwei Drittel des Netto-Gehaltes), ausgebaut werden. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass die Träger von Kitas und Horten finanziell dabei unterstützt werden, zusätzliches Personal einzustellen oder die Arbeitszeit von teilzeitbeschäftigten Erzieher*innen aufzustocken, um weiteres Arbeitsvermögen für eine Notbetreuung zu gewinnen. Auch hier muss jedoch gelten, dass der Gesundheitsschutz im Mittelpunkt steht. Insofern plädiert die GEW auch in den Kindereinrichtungen und Horten für kleine, feststehende Gruppen.

Weiter fordert die GEW

  • eine Abstimmung zwischen Landeselternrat, Landesschülerrat bzw. den Interessenvertretungen der Lehrkräfte und der GEW zum Umgang mit Abschlussklassen, Prüfungen bzw. der Leistungsbewertung,

  • einen umfassenden Gesundheitsschutz für das pädagogische Personal in Schulen und Kindereinrichtungen, der eine Teststrategie – keine Selbsttests, einen vernünftigen Umgang mit den Risikogruppen –, Befreiung vom Präsenzunterricht und -betreuung ab einem Inzidenzwert von 50 Infektionen auf 100.00 Einwohner, genügend FFP2- bzw. Alltagsmasken für das gesamte pädagogische Personal und Luftreinigungsgeräte einschließt,

  • den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen ohne weitere Bürokratie und

  • zusätzlichen Anstrengungen zur Gewinnung von pädagogischem Personal in allen Schulen und Kindereinrichtungen.

Schulen, Kitas und Horte sind pädagogische Einrichtungen, die in der Zeit der Pandemie alle Anstrengungen unternehmen, um Bildung für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten. Sie schaffen Verlässlichkeit für unsere Kinder und deren Eltern. Das sollte gerade jetzt in der Zeit nach dem Jahreswechsel nicht aufs Spiel gesetzt werden, um eine falsche Normalität vorzugaukeln. Die GEW appelliert eindringlich an Ministerpräsident Haseloff und Minister Tullner, bei der Konferenz der Länderchefs eine einfache Rückkehr zum Präsenzunterricht und zu vollen Kitas abzulehnen oder, sollte das dort keine Mehrheit finden, wenigsten den Mut zu haben, für unser Land vernünftige Entscheidungen zu fällen.

Eine Rückkehr zum Präsenzunterricht bzw. zur vollständigen Betreuung darf frühestens bei einen Inzidenzwert von 50, so wie es das Robert-Koch-Institut empfiehlt, erfolgen.