Grillflächen und Hundewiesen in der Stadt Halle

von 5. Juli 2005

In den vergangenen Jahren fragten immer mehr Bürger unserer Stadt nach Möglichkeiten zum Grillen im Freien. Außerdem stieg der Bedarf an Freiflächen innerhalb der Stadt, auf denen Hunde ohne Leine laufen können.
Diesen Wünschen wurde mit der Neufassung der Benutzungssatzung für öffentliche Anlagen, Spielplätze und Grünanlagen der Stadt Halle (Saale) vom 10. März 2005 Rechnung getragen.

Der Fachbereich Grünflächen hat in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und -planung sieben Flächen ausgewiesen, die als Grillflächen dienen können.
Hierbei handelt es sich um Bereiche

im Südpark,
auf der Würfelwiese,
im Park Thüringer Bahnhof,
im Erweiterungsteil des Pestalozziparkes,
auf der Ziegelwiese,
am Lagerfeuerplatz am Kanal (die Nutzung des Lagerfeuerplatzes bleibt wie bisher bestehen) sowie
Am Kinderdorf.

Handzettel über die ausgewiesenen Grillflächen liegen im Ratshof im Bürgerbüro, im Verwaltungsgebäude Am Stadion 5, im Technischen Rathaus Hansering 15 und im FB Grünflächen, Liebenauer Straße 118, aus.
Im Internet sind die Informationen mit den jeweiligen Auszügen aus dem Stadtplan gekoppelt.

Die Anzahl der Hundewiesen wurde erhöht. Sie befinden sich

im Südpark,
in der Karlsruher Allee/Am Hohen Ufer,
im Erweiterungsteil Pestalozzipark,
in der Lutherstraße und der Kantstraße,
im Stadtpark,
Pestalozzipark und
auf der Birkenwiese sowie
am Rosa-Luxemburg-Platz und
in Heide-Süd.

Auf den Wiesen sind folgende Verhaltensgrundsätze zu beachten:

Hunde müssen auch auf den Hundewiesen so gehalten werden, dass Dritte nicht gefährdet oder belästigt werden. Die gesetzliche Verpflichtung, bösartigen Hunden einen Maulkorb anzulegen, ist strikt zu beachten. Bösartig im vorgenannten Sinn sind nicht nur Hunde, die bissig sind, sondern auch große Hunde, wenn sie die Eigenart haben, Menschen anzuspringen, ohne sie verletzen zu wollen.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen über den Leinen- und Maulkorbzwang für Hunde bußgeldbewehrt sind. Wer seinen Hund also außerhalb der öffentlichen Hundewiesen nicht anleint, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

(Quelle: Stadt Halle)