Große Anfrage „Barrierefreiheit in ÖPNV“ – Förderprogramm evaluieren und neu auflegen

von 9. September 2020

Aber nachhaltige, bezahlbare und barrierefreie Mobilität ist kein Nice-to-have, sondern Umsetzung geltenden Rechts und Gerechtigkeitspolitik. Denn sie sichert eben auch gleiche Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Handicaps“, sagte Cornelia Lüddemann.

Lüddemann zeigte sich erfreut, dass es seit 2017 ein Förderprogramm für Barrierefreiheit gibt. „Aber über dessen kaum stattfindende Nutzung war ich dann doch überrascht. Als Land stellen wir eine Million Euro bereit, was für Bauvorhaben keine Riesensumme ist. Leider wurden diese Gelder in den ersten beiden Jahren gar nicht genutzt. 2019 floss dann auch nur rund ein Drittel der Gelder ab. Auf jeden Fall braucht es dringend eine Neuauflage dieses Programms, das einer ehrlichen Evaluierung vorausgeht. Und alle Verhinderungsgründe gehören abgeschafft. Denn ich bin mir sicher: In den Kommunen gibt es einiges für Barrierefreiheit zu tun, wobei Landesgeld helfen könnte“, so Lüddemann.

Die Große Anfrage brachte leider nicht die gewünschten Zahlen hervor, wie Lüddemann kritisierte. „Es ist eine Frechheit, dass das Verkehrsministerium auf die mangelnde Auskunftspflicht zurückzieht. Eine Abfrage der Kommunen hätte man ohne weiteres unternehmen können. Es hätten vielleicht nicht alle geantwortet, aber es lägen sicherlich zu dem ein oder anderen Landkreis Zahlen vor. Offensichtlich ist nicht einmal die Nahverkehrsgesellschaft des Landes gefragt worden. Es liegt also mehr Wissen zur Barrierefreiheit vor, als uns die Antwort auf unsere Große Anfrage weiß machen will.