Grüne Stadtratsfraktion begrüßt Urteil zum 188

von 23. September 2015

Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende Dr. Inés Brock: „Das Gericht hat im Sinne eines sorgsamen Umgangs mit städtebaulichem und kulturellem Erbe entschieden. Die Erneuerung des Böllberger Weges kann nun fortgeführt werden und auch für den Betrieb des Künstlerhauses 188 ist nun Planungssicherheit möglich. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass keine der streitenden Parteien Rechtsmittel einlegt.“

Stadtrat Christian Feigl ergänzt: „Wir brauchen jetzt ein tragfähiges Nutzungskonzept für das Gebäude. Ein entsprechender Antrag unserer Fraktion liegt dem Stadtrat zur Entscheidung vor. Das Haus hat Potential. Nun, da klar ist, dass das Gebäude nicht abgerissen wird, sollten wir dieses Potential auch heben.“