Grundrente beschlossen – eine Anerkennung für die Lebensleistung

von 19. Februar 2020

Einkommensgrenzen

Alleinstehende Rentner mit einem monatlichen Einkommen von maximal 1.250 Euro und Eheleute oder Lebenspartner mit bis zu 1.950 Euro erhalten den vollen Aufschlag. Einkommen, die über diese Freibeträge hinausgehen, werden zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Beispiel: Erhält ein Rentner 1.300 Euro, liegt seine Rente 50 Euro über dem maximalen Freibetrag. 60 Prozent dieser 50 Euro, also 30 Euro, werden von der Grundrente abgezogen. Übersteigt das Einkommen 1.600 Euro für Alleinstehende und 2.300 Euro bei Paaren wird der Betrag, der über der Freigrenze liegt, vollständig auf den Zuschlag angerechnet. Beispiel: Hat ein alleinstehender Rentner 1.700 Euro Einkommen, vermindert sich seine Grundrente um 100 Euro.

Wie hoch ist die Grundrente?

Die genaue Berechnung ist höchst kompliziert und hängt von der Anzahl der individuell erworbenen Entgeltpunkte für die Rente ab. Ein Durchschnittsverdiener erhält pro Jahr einen Entgeltpunkt. Wer weniger verdient, bekommt entsprechend weniger Rentenpunkte. Bei Geringverdienern, die 35 Jahre eingezahlt haben, aber nur auf 0,4 bis 0,8 Punkte kommen, wird auf maximal 0,8 Punkte aufgestockt. Dieser Wert wird schließlich um 12,5 Prozent verringert, um sicherzustellen, dass diejenigen, die ihr Leben lang mehr eingezahlt haben, auch mehr ausgezahlt bekommen. Damit liegt der höchstmögliche Zuschlag nach Angaben des Arbeitsministeriums bei rund 404 Euro brutto. Davon werden nach Angaben der Experten die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, so dass am Ende maximal etwa 360 Euro netto mehr Rente im Geldbeutel bleiben.

Muss die Grundrente beantragt werden?

Nein. Die Experten weisen darauf hin, dass die Einkommensprüfung über die Rentenversicherung automatisch durchgeführt wird, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Die Daten werden von den Finanzämtern geliefert.

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