Grundsicherung im Alter

von 12. November 2002

Die Stadt Halle ist mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftragt. Ziel des Gesetzes ist es die verschämte Armut im Alter und bei voller Erwerbsminderung zu beseitigen. Personen mit geringer Rente werden derzeit darüber von den Rententrägern informiert und erhalten ein Antragsformular. Personen, die Leistungen vom Sozialamt erhalten und Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz haben, werden von den Mitarbeitern im Fachbereich Soziales informiert und erhalten von diesen den Antrag automatisch zugeschickt. Ansprechpartner in der Stadt Halle ist der Fachbereich Soziales, Ressort 50.5./ Grundsicherung, Am Stadion 5, 06122 Halle, Telefon: (0345) 2 21 55 35 oder (0345) 2 21 55 00 sowie unter Fax-Nummer: (0345) 2 21 55 28 Ansprechpartnerin im Fachbereich Grundsicherung ist Frau Köhler. (Quelle. Stadt Halle)