Hängepartie und Unsicherheit für Garagennutzer bleiben

Hängepartie und Unsicherheit für Garagennutzer bleiben
von 9. September 2019

Begründet werden der Widerspruch und die Verfügung des LVA damit, dass mit dem Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages mit einer Laufzeit von mindestens 15 Jahren und dem vollständigen Verzicht auf die Abrisskosten keinerlei Nutzen oder Vorteile für die Stadt Halle verbunden wären und dadurch die Gefahr eines wirtschaftlichen Nachteils für die Stadt bestünde. Doch diese Gefahr ist sehr abstrakt. Auch die im Widerspruch des OB und in der Verfügung des LVA angegebenen 6,7 Millionen Euro an potentiellen Kosten für den Abriss der Garagen sind fiktiv. Denn die Kosten würden ja nur dann entstehen, wenn sich die Stadt nach 15 Jahren dafür entscheidet, ein Garagengrundstück anders zu nutzen, beispielsweise als Bauland für Wohnungen. Das schließt der OB aber derzeit aus und es gibt dazu auch keine Beschlüsse des Stadtrates. Doch selbst wenn, würden in diesem Falle die Kosten nicht für die Stadt entstehen, sondern für den Investor, der dieses Grundstück erwirbt. Auch die angegebenen Kosten für den Unterhalt der Garagen sind mehr Fantasie als Realität, denn in den bestehenden Nutzungsverträgen ist geregelt, dass die Betriebs- und Unterhaltskosten durch die Garageninteressengemeinschaften zu finanzieren sind.

Warum eine solche Regelung bei neuen Nutzungsverträgen nicht vereinbart werden kann, bleibt auch weiterhin ein Rätsel. Der Oberbürgermeister argumentiert nun, dass er die am 31. Dezember auslaufenden Nutzungsverträge unbefristet weiter gelten lassen will. Allerdings hat dies einen Haken, denn ab dem 1. Januar 2020 gilt trotzdem die dreimonatige Kündigungsfrist für die abgelaufenen Nutzungsverträge. Das heißt für die Garageninteressengemeinschaften, dass sie weiter wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen. Sie müssen darauf hoffen, dass sich die Verwaltungsspitze auch zukünftig an ihre Zusagen hält. Dies ist jedoch zweifelhaft, wenn man sieht, wie der Oberbürger-meister in der Vergangenheit agiert hat. Die Verlängerung der bis zum 31.12.2019 gültigen Verträge wird zu weniger Sicherheit und damit zu weiterem Investitionsstau an den Garagen führen. Die werden zu Schandflecken und Ruinen verkommen, wenn niemand investieren kann.

Die Garagengemeinschaften brauchen jedoch eine langfristige Sicherheit, um in die Erhaltung und den Unterhalt der Garagen investieren zu können. Und nicht jede Garagengemeinschaft hat die finanziellen Mittel und den Willen, die Grundstücke zu kaufen. Die Verfügung des Landesverwaltungsamtes bleibt unverständlich, genauso wie der Widerspruch des Oberbürgermeisters. Schade, dass es nun anders kommen soll mit diesem Oberbürgermeister. Ausweg: Bis zum 31.12.2019 keine Verlängerung bestehender Verträge unterschreiben und Auto am 01. Januar 2020 raus aus der Garage! Sonst droht Paragraph 545 BGB – stillschweigende Verlängerung.

Hendrik Lange OB-Kandidat