Härtere Strafen für Extremisten

von 18. Januar 2012

Extremistisch motivierte Straftaten sollen härter bestraft werden. Sachsen-Anhalts Landesregierung hat deshalb einstimmig eine entsprechende Bundesrats-Initiative auf den Weg gebracht. Unter anderem sollen fremdenfeindliche und rassistische Hintergründe einer Straftat bei der Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt werden.

„Opfer politisch motivierter Gewalt werden allein aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer Weltanschauung zum Ziel der Straftaten“, so Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Wer Personen angreife, „weil sie sind, wie sie sind“, wolle zugleich die Botschaft senden, dass alle Menschen mit diesen Eigenschaften gefährdet seien. Auch werde das Opfer zum bloßen Objekt des Hasses degradiert, sagte Kolb. Dagegen müsse der Rechtsstaat ein deutlicheres Zeichen als bisher setzen.

Gemäß § 46 des Strafgesetzbuches hat zwar auch heute schon das Gericht bei der Strafzumessung die Umstände abzuwägen, die für und gegen den Täter sprechen. Hierzu gehören auch die Motive für sein strafwürdiges Verhalten. Künftig soll ausdrücklich im Gesetzestext aufgeführt sein, dass „menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche“ Beweggründe und Ziele eines Täters strafschärfend vom Gericht zu werten sind.

Mehrere europäische Länder hätten entsprechende Regelungen, sagte Kolb. Deutschland müsse endlich nachziehen, dafür setze sich Sachsen-Anhalt seit Jahren auf Bundesebene ein. „Mit der Gesetzesinitiative setzen wir ein Signal, dass die Gesellschaft nicht bereit ist, Hasskriminalität zu tolerieren.“ Sachsen-Anhalt legt den Gesetzesantrag gemeinsam mit Hamburg und weiteren Bundesländern vor.