Haftbefehl gegen Peter F. aus Wittenberg bleibt aufrecht erhalten und in Vollzug

von 26. September 2016

Dies hat die Strafkammer am heutigen Tage entschieden. Der Angeklagte hatte zuvoreine Haftprüfung beantragt und war deshalb am 22.09.2016 von der Kammer angehörtworden. Die dort vorgebrachten Gründe haben die Kammer nicht dazu bewogen, denHaftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen. Die Kammer geht weiterhin davonaus, dass gegen den Angeklagten der dringende Tatverdacht der Untreue besteht unddie Haftgründe der Fluchtgefahr und der Verdunklungsgefahr vorliegen: Es bestehe nämlichsowohl die Gefahr, dass sich der Angeklagte durch Flucht dem bevorstehenden Verfahrenentziehe, als auch die Gefahr, dass er Einfluss auf die Mitglieder seiner „Gemeinschaft“nimmt, die als Zeugen in Betracht kommen.

Der Beginn der Hauptverhandlung ist für den 20.10.2016 vorgesehen. Es sind inzwischenbis Anfang März 2017 insgesamt 26 Verhandlungstage anberaumt. Wegen derEinzelheiten des Tatvorwurfs wird auf die Pressemitteilung vom 19.09.2016 hingewiesen(Nr. 024/2016), wobei klargestellt wird, dass dem Angeklagten nicht Betrug, sondern Untreue
zur Last gelegt wird..