Halle-Attentat – Widersprüche zwischen Darstellungen von Betroffenen und Polizei bleiben bestehen

von 8. Januar 2021

„Es bleibt bei sehr unterschiedlichen Darstellungen durch die Betroffenen und die Polizei. Die Nebenkläger*innen schilderten – sowohl vor Gericht als auch im parlamentarischen Untersuchungsausschuss – fehlende Kommunikation und Verständnis für ihre Situation, Unklarheit über Ansprechpartner*innen und Funktionen sowie unsensibles Vorgehen der Polizist*innen am Tag des Anschlags. Außerdem wurde die fehlende Rücksichtnahme auf Bedürfnisse der Betroffenen und Übersetzungsprobleme in der unmittelbaren Nachbetreuung während und nach der Evakuierung der Synagoge von den Opfern betont. Die Betroffenen beklagten, dass sie sich auf Grund von durchgeführten Kontrollen der Personen und mitgeführten Sachen eher als Verdächtigte fühlten und nicht als Opfer wahrgenommen wurden. Sie problematisierten zudem, dass sie im bereitgestellten Bus lange den Blicken der Öffentlichkeit ausgesetzt waren.

Die Einsatzleitung gab an, dass sich für sie am 9. Oktober 2019 ein problemfreier Ablauf darstellte und sie von Problemen erst durch Presseberichte erfahren hatten. Wenn Opfer übereinstimmend mehrere Konfliktsituationen bei und nach der Evakuierung schildern, die Einsatzleitung davon aber nichts erfährt, spricht das für ein erhebliches Kommunikationsdefizit.

Offensichtlich ist die Zeit bisher nicht genutzt worden, der Kritik der Betroffenen nachzugehen. Ein Bericht des Innenministeriums, der die Betreuungsmaßnahmen zusammenfasst, zeichnet ebenfalls ein Bild, dass zu wesentlichen Kritikpunkten entweder nichts aussagt oder sie komplett anders darstellt. Bereits die Befragung der Betroffenen bei der letzten Sitzung machte deutlich, dass die darin getroffenen Einschätzungen des Innenministeriums zur Opferarbeit ausdrücklich nicht dem Erleben der Nebenkläger*innen, die wir gehört haben, entspricht.

Hier zeigt sich weiterer Aufarbeitungsbedarf, der von diesem Untersuchungsausschuss nicht geleistet werden kann. Es ist vielmehr Aufgabe von ernst gemeinter Innenpolitik, den widersprüchlichen Darstellungen nachzugehen. Heute wurde deutlich: Auch in den Augen der befragten Beamt*innen muss der Umgang mit Betroffenen als polizeiliche Aufgabe deutlich stärker in den Blick genommen werden.

Die Kritik und das Erleben der Betroffenen sind spätestens mit dem Prozess öffentlich geworden und in vielen Medienberichten nachlesbar. Heute hörten wir mehrfach das Bedürfnis, Abläufe zu erklären und polizeiliches Handeln nachvollziehbarer zu machen. Das ist verständlich. Nicht nachvollziehbar ist allerdings, warum dies bisher nicht versucht wurde. Es wäre die Verantwortung des Innenministers gewesen, dafür Sorge zu tragen.“