Handlungsfähigkeit der Kommunen – Innenministerium verlängert Ausnahmeregelung

von 30. April 2020

„Durch die Regelung wird sichergestellt, dass weiterhin notwendige Beschlüsse in diesen schwierigen Zeiten gefasst werden können,“ sagte Innenminister Holger Stahlknecht. „Kommunale Selbstverwaltung kann und muss auch während einer Pandemie zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleiben.“

Weitere Einzelheiten sind dem angehängten Runderlass „Hinweise zu den Entscheidungsfindungsprozessen der kommunalen Gremien unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage“ zu entnehmen.