Augenoptiker, Uhrmacher, Gold- und Silberschmiede, Keramiker oder Sattler und Feintäschner sind direkt oder indirekt von der 2G-Regel des Einzelhandels betroffen. Potenzielle Kunden meiden inzwischen die Innenstädte, was durchaus wirtschaftliche Auswirkungen auf die Unternehmen hat, so Hiller weiter.