Hartz-IV-Empfänger erhalten kein Extra-Geld für Rechtsliteratur

von 13. August 2012

(dpa) Hartz-IV-Empfänger haben nach einem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt keinen Anspruch auf Extra-Geld für Rechtsliteratur. Im konkreten Fall habe das Gericht die Forderung eines Leistungsempfängers zurückgewiesen, der einen Sonderbedarf in Höhe von 1318 Euro geltend machen wollte, hieß es am Montag in einer in Halle veröffentlichten Mitteilung. Er habe sich unter anderem gegen verhängte Sanktionen zur Wehr setzen wollen. Das Gericht entschied am 21. Juni (AZ L 5 AS 322/10), dass der Hartz-IV-Empfänger die Bücher aus seiner Regelleistung finanzieren muss. Es sah keinen besonderen Bedarf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.