Haushalt 2012 kann in Kraft treten

von 22. August 2012

 Der Beschluss über die Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Halle (Saale) wird durch das Landesverwaltungsamt (LVwA) nicht beanstandet. Das teilte die Kommunalaufsicht der Stadt Halle (Saale) am Dienstag, dem 21. August 2012 schriftlich mit.Das LVwA ordnet an, dass durch die Oberbürgermeisterin mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung eine Haushaltssperre zu verfügen ist, die sicherstellt, dass nur Aufwendungen entstehen und Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung die Stadt rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind oder die mit einem Zuwendungssatz von mindestens 60 v.H. gefördert werden.In der kommenden Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Halle (Saale), die am Mittwoch, dem 29. August 2012, erscheint, wird die siebentägige öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2012 bekanntgemacht. Nach der Auslegungsfrist tritt die Haushaltssatzung somit am 6. September in Kraft.