Im fünften Jahr in Folge verfügt Halle (Saale) über einen ausgeglichenen und bestätigten Haushalt. Ich danke dem Stadtrat und der Verwaltung für die gemeinsame Arbeit. Geplante finanzielle Mittel für Vereine und Freie Träger können damit schrittweise freigegeben und Fördermittel für Investitionen abgerufen werden. Im Besondern wird weiter sorgfältig auf die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu achten sein.
In der Entscheidung des Landesverwaltungsamtes, die zur vorgelegten Haushaltssatzung an die Stadt erging, heißt es:
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Von einer Beanstandung des Beschlusses über die Haushaltssatzung 2017 wird abgesehen.
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Die Genehmigung für den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 13.536.100 wird erteilt.
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Der genehmigungspflichtige Anteil in Höhe von 30.758.200 des in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen wird im vollen Umfang genehmigt, so dass Verpflichtungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre bis zu einer Gesamthöhe von 101.621.200 eingegangen werden dürfen.
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Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von 360.000.000 wird genehmigt.
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Die Genehmigung zu Ziffer 4. ergeht unter der Auflage, dass durch den Oberbürgermeister eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verfügen ist, die sicherstellt, dass nur Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit getätigt werden, zu deren Leistungen die Stadt rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Die Haushaltssperre ist zumindest bis zum Erreichen eines Einsparbetrages von 2.000.000 aufrecht zu erhalten.
Stadt Halle (Saale)