Haustarifvertrag für ärztliche Mitarbeiter

von 21. Juni 2012

Dieser gilt rückwirkend ab 1. Januar 2012 und hat eine Laufzeit bis Ende 2013. Dabei wird auch die Weiterbildung der Assistenzärzte zu Fachärzten erstmals vertraglich geregelt.Die Vergütung steigt in drei Schritten um insgesamt 4,05 Prozent. Dieser Wert wird am 1. März 2013 erreicht, zuvor sind Steigerungen zum 1. Januar 2012 (1,35 Prozent) und 1. Juli 2012 (um weitere 1,35 Prozent auf dann 2,7 Prozent) vorgesehen. Außerdem erhalten die Ärzte einen Zuschlag für Nachtarbeit in Höhe von 20 Prozent des Tabellenentgeltes.Beide Tarifvertragsparteien waren sich einig, dass die Facharzt-Weiterbildung durch eine vertragliche Regelung aufgewertet werden soll. Die Weiterbildung erfolgt in zwei Schritten: zunächst eine zweijährige Phase, in welcher der Arbeitnehmer das Fachgebiet kennenlernt, dann eine zweite Phase, welche die Weiterbildung beendet. Dafür erhält er bei Einvernehmen über die Fortsetzung der Weiterbildung einen Vertrag, der zeitlich die Mindestweiterbildungszeit (plus ein Jahr) umfasst. Das Universitätsklinikum garantiert bei Weiterbildungen mit Rotationspflichten (bspw. in verschiedenen Fachbereichen) die notwendigen Rotationen.Am Universitätsklinikum Halle (Saale) als Anstalt öffentlichen Rechts sind  338 Ärztinnen und Ärzte beschäftigt, darunter etwa 150 in Facharztweiterbildung.