Heimaufsicht kontrolliert und berät zur Umsetzung der Testpflichten

von 27. Januar 2021

„Einsamkeit, Isolation, Quarantäne oder eine folgenschwere Erkrankung- diese Schicksale waren Realität bzw. drohen nach wie vor vielen Pflegebedürftigen im Land. Täglich erreichen uns traurige Nachrichten von verstorbenen Senioren und Personal am Rande der Belastung – Szenarien, die wir mit allen Mitteln zukünftig verhindern müssen. Unsere tägliche Arbeit hat den Fokus mehr und mehr auf die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie gerichtet: wir kontrollieren Test- und Hygienekonzepte, deren Umsetzung und stehen im ständigen Austausch mit Heimbewohnerinnen und – bewohnern oder dem Personal der Einrichtungen.“, erklärt der Leiter der Heimaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt Jens Wiederhold.

Wer in Sachsen-Anhalt seine Angehörigen in einem Alten- oder Pflegeheim besuchen möchte, muss sich seit dem 14.12.2020 vor Betreten des Heimes einem Corona-Test unterziehen. Nur bei einem negativen Ergebnis darf die Einrichtung dann betreten werden. Zudem muss sich das Pflegepersonal mindestens zweimal pro Woche per Schnelltest vor Dienstantritt auf eine eventuelle Covid-Infektion testen lassen. Mit dieser Teststrategie soll eine weitere Verbreitung des Virus in den Einrichtungen verhindert werden. In letzter Zeit war vermehrt Kritik an der Teststrategie einzelner Heime geäußert worden.

„Bislang haben die Kontrollen ergeben, dass sich die Einrichtungen zu einem überwiegenden Teil an die Vorgaben gehalten haben.“, resümiert der Leiter des Referates Heimaufsicht im Landesverwaltungsamt Jens Wiederhold am Montag bei der Auswertung der ersten Woche.

„Beratungsbedarf besteht jedoch nach wie vor, diesen nehmen wir selbstverständlich sehr ernst und stehen den Heimen unterstützend zur Seite. Die Besuche mit diesem speziellen Fokus werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.“

Die Pflege in Sachsen-Anhalt in der Corona-Lage – Eine Zusammenfassung

Seit fast einem Jahr herrscht in den Alten- und Pflegeheimen des Landes der Ausnahmezustand.

Das dominierende Thema war damit auch für die Heimaufsicht seit März 2020 die CORONA-Pandemie. Landesweit sind derzeit rund 40.000 Menschen in den rund 700 Pflegeeinrichtungen untergebracht. Unter normalen Bedingungen kontrolliert die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes die Pflegeinrichtungen regelmäßig und zumeist unangemeldet. Doch im Jahr 2020 mussten die Prioritäten zugunsten der Sicherheit und des Infektionsschutzes der Bewohnerinnen und Bewohner neu definiert werden.

Die Regelprüfungen wurden vom 17.03.-31.07.2020 ausgesetzt. Anlassprüfungen wurden jedoch weiter durchgeführt. Seit 01.08.2020 erfolgen wieder Regelprüfungen, allerdings in eingeschränkter Form, um dem Gebot der Kontaktreduzierung Rechnung zu tragen.

„Ziel war es, das Personal in den Heimen zu entlasten und die Pflegebedürftigen vor Corona-Infektionen zu schützen. Dennoch war es uns wichtig, weiterhin anlassbezogene Prüfungen durchzuführen, um gemeldete Missstände in einzelnen Einrichtungen zu beseitigen und abzuhelfen.“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye.

In dieser Zeit gingen bei der Heimaufsicht 158 Beschwerden ein, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachgegangen sind.

Doch auch in anderer Hinsicht stellte im Jahr 2020 die Corona-Pandemie die Einrichtungen der Altenpflege und Einrichtungen der Eingliederungshilfe vor eine noch nie dagewesene Herausforderung.

„Die Bewohnerinnen und Bewohner erlebten im März eine plötzliche Schließung der Einrichtungen. Außenkontakte waren von einem Tag auf den anderen nicht mehr möglich. Besuche von Angehörigen waren nicht mehr erlaubt. Das Personal in den Einrichtungen musste die Bewohnerinnen und Bewohner alleine versorgen. Die Unterstützung durch Angehörige und externe Helfer entfiel. Auch die Kontakte der Bewohner untereinander waren sehr stark eingeschränkt. Die generellen Besuchsverbote haben zu großem Leid bei den Betroffenen und ihren Angehörigen geführt.“, so Pleye weiter.

Die Heimaufsicht war von diesen Entwicklungen mittelbar auch sehrstark betroffen.

Es wandten sich Hunderte Angehörige und Betroffene, aber auch die Einrichtungen selbst an die Heimaufsicht und baten um Hilfe und Unterstützung. Für die Heimaufsicht begann ein wahrer „Beratungsmarathon“ und hält auch weiterhin an. Eine große Herausforderung ist hierbei auch immer wieder, auf die sich schnell ändernden Gesetze und Verordnungen zu reagieren. Anfang Mai hat die Bund-Länder-Konferenz das strenge Besuchsverbot aufgehoben. Unter Einhaltung der vom RKI benannten grundsätzlich einzuhaltenden Hygienemaßnahmen sowie unter Beachtung des einrichtungsinternen Pandemieplanes konnten die Einrichtungen in Sachsen-Anhalt ab dem 11.05.2020 wieder für Besucher geöffnet werden. Die Regelungen zu den Besuchsrechten wurde in die Verantwortung der jeweiligen Einrichtung gelegt. Diese hat im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung für die Bewohnerinnen und Bewohner die Besuchsregelung angemessen festzulegen. Auch das führte zu zahlreichen Unsicherheiten und Nachfragen bei der Heimaufsicht.

In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt hat die Heimaufsicht den Einrichtungen der stationären Altenhilfe und Eingliederungshilfe sowie den ambulanten Pflegediensten Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Auftreten von Corona-Infektionen (SARS-CoV-2, COVID-19) an die Hand gegeben, um präventiv bzw. im Falle einer Corona-Infektionslage die notwendigen Schritte ergreifen zu können.

Darüber hinaus hat die Heimaufsicht gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt die Einrichtungen bei der Beschaffung und Versorgung mit Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel unterstützt. Dazu wurden u.a. an alle Einrichtungen Abfragen versandt.

Eine besondere Herausforderung für die Heimaufsicht war das CORONA-Geschehen im März dieses Jahres in Jessen. „Hier war ein ganzer Ort unter Quarantäne gestellt. In der Pflegeeinrichtung „Feierabendheim Jessen“ waren zahlreiche Bewohner betroffen. Die Heimaufsicht stand im täglichen Austausch mit der Einrichtung. Sie organisierte die Versorgung mit Schutzausrüstung und Personal. Hier gab es eine enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Anfang April hatte sich dann die Lage in der Einrichtung wieder stabilisiert.“, erinnert sich Pleye.

Mit den wieder angestiegenen Infektionszahlen im Land Sachsen-Anhalt steigen auch wieder die Fragen zu den Besuchsregelungen in den Einrichtungen. Viele Einrichtungen möchten aus Vorsicht gern wieder ein generelles Besuchsverbot verhängen. Hier ist es die Aufgabe der Heimaufsicht die Einrichtungen über die Rechtslage aufzuklären und zu den Besuchsregelungen zu beraten. Eine soziale Isolation der Bewohner wie im Frühjahr soll trotz stark gestiegener Infektionszahlen vermieden werden.

Ende des Jahres wurde eine Task Force, angesiedelt beim Sozialministerium, ins Leben gerufen, welche bei der Organisation von beispielsweise externem Personal hilft.