Hilfe bei Glücksspielsucht – Finanzielle Förderung für Beratungsstellen

von 3. Juli 2018

Träger, zu deren Aufgaben die Beratungs- und Hilfeleistungen im Rahmen der Suchthilfe gehören, können Fördermittel beantragen, um in Magdeburg und in Halle (Saale) jeweils eine Schwerpunktberatungsstelle für von Glücksspielsucht Betroffene und ihre Angehörige vorzuhalten. Jede Schwerpunktberatungsstelle kann hinsichtlich der Personal- und Sachkosten mit bis zu 68.000 Euro unterstützt werden.

Innenminister Holger Stahlknecht: „Nach dem Auslaufen des Projektes zur ,Prävention pathologischen Glücksspielens im Land Sachsen-Anhalt‘ besteht auch weiterhin ein erhebliches Interesse des Landes an Maßnahmen zur Bekämpfung und zur Prävention der Glücksspielsucht. Ich freue mich daher, dass mit der Förderrichtlinie die Beratung und die Hilfsangebote für Betroffene und Angehörige weiterhin finanziell durch das Land unterstützt werden können.“

Förderanträge können bis zum 25. Juli 2018 beim Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde gestellt werden. Weitere Infos auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes:

www.lsaurl.de/Hilfsangebote