Hilfe für Opfer des Anschlages in Halle

von 16. Oktober 2019

„Die Hinterbliebenen und Verletzten müssen alle Hilfe erhalten, die sie in dieser Situation benötigen. Dafür haben wir auf unserer Startseite im Internet alle nötigen Informationen zusammengestellt. Mit den Opfern in der jüdischen Gemeinde haben wir bereits Kontakt aufgenommen und unsere Hilfe angeboten. Zudem werden wir mit den Angehörigen der Todesopfer in Verbindung treten und auch hier unsere Hilfe anbieten.“, so Ragner Wenzel, zuständiger Abteilungsleiter im Landesverwaltungsamt.

Darüber hinaus waren noch andere direkt betroffen. Menschen an den Anschlagsorten und entlang des Fluchtweges mussten sich in Sicherheit bringen und um ihr Leben fürchten. Auch für alle in diesem Zusammenhang direkt Betroffenen bietet das Landesverwaltungsamt im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) Beratung und Hilfe an.

Als Ansprechpartner für Betroffene, Ermittlungsbehörden und Opferschutzverbände stehen

Frau Albrecht telefonisch unter +49 345 514 3100 oder perE-Mailunter steffi.albrecht@lvwa.sachsen-anhalt.deund
Frau Haupt telefonisch unter +49 345 514 3314 oder perE-Mailuntercarolin.haupt@lvwa.sachsen-anhalt.de

zur Verfügung.

Die notwendigen Antragsunterlagen für Anträge für Hilfen nach dem OEG sind zu finden unterhttps://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/versorgungsverwaltung/opferentschaedigung/antragsformulare-oeg/.