Himmelslaternen in Halle verboten

von 27. März 2009

Am 17. März 2009 ist eine neue Gefahrenabwehrverordnung des Ministers des Innern des Landes Sachsen-Anhalt zur Verhütung von Bränden durch die Benutzung von Ballonen in Kraft getreten. Danach ist das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen (Originalbezeichnung: Kong Ming Laterne) verboten und das Befüllen solcher unbemannter Ballone anzeigepflichtig.

Die Benutzung dieser Ballone ist dem Ordnungsamt der Stadt Halle (Saale) als zuständiger Sicherheitsbehörde anzuzeigen, teilte die Stadtverwaltung mit. Das Ordnungsamt kann von den Ge- und Verboten Ausnahmen im Allgemeinen oder im Einzelfall zu lassen.

Anfragen und Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot, unbemannte Ballone – Himmelslaternen- steigen zu lassen, können an das Ordnungsamt, Am Stadion 5 in 06122 Halle, Telefon 221-1205 oder per Mail ordnungsamt@halle.de gerichtet werden.