Himmelsscheibe ist keine Marke

von 3. Februar 2011

Die „Himmelsscheibe von Nebra“ ist kein Markenzeichen. Das hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) entschieden. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, weil das Land dagegen Beschwerde eingelegt hat.

Vorausgegangen war ein Löschantrag eines Goldschmieds aus Augsburg. Ein vor etwa 4.000 Jahren hergestelltes archäologisches Fundstück habe nichts mit einem Unternehmen der Neuzeit zu tun haben und könne folglich vom Verkehr auch nicht als geeignetes Kennzeichen zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen aufgefasst werden.

Nach Angaben der zuständigen Rechtsanwaltskanzlei „Laake & Moebius“ habe das DPMA erklärt, dass alle Marken „im Hinblick auf sämtliche beanspruchten Waren und Dienstleistungen entgegen den Grundsätzen des Markenrechts in das Markenregister eingetragen worden seien. Ihnen fehlten schon im Zeitpunkt ihrer Eintragung jegliche Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen.“