Hinweise zum Silvesterfeuerwerk

von 27. Dezember 2010

In der Nacht von Freitag auf Samstag wird auch in Halle (Saale) der Jahreswechsel gefeiert. Ab Mittwoch gibt es in den halleschen Geschäften Feuerwerkskörper zu kaufen. Die Werbung für die Pyrotechnik läuft auf Hochtouren.

Innendezernent Bernd Wiegand weist auf Nachfrage von HalleForum.de darauf hin, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk strengeren Regeln als in früheren Jahren unterliegt. So dürfen seit Oktober 2009 durch die Änderung des Sprengstoffgesetzes keine pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern verbrannt werden. Das betrifft in Halle (Saale) vor allem viele Teile der historischen Altstadt. Grund sind schwere Brände in Gebieten mit Fachwerkhäusern, die durch Feuerwerke ausgelöst worden sind. Bislang galt das gesetzliche Verbot bereits in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen. „Verstöße gegen die Neuregelung können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden“, so Wiegand. Gesonderte Kontrollen würden nicht durchgeführt.

Auch das Innenministerium von Sachsen-Anhalt hat zahlreiche Hinweise zum Umgang mit Silvesterfeuerwerk veröffentlicht. Informationen dazu auf Seite 2:
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Es dürfen nur Gegenstände gekauft und abgebrannt werden, deren Sicherheit getestet ist. Das zeigt das CE-Zeichen und eine Nummer (z.B. „CE“, „0589-F2-0001“, „BAM-F2-0001“) oder die BAM-Kennzeichnung (z.B. „BAM-PII-0001“). Das BAM-Zeichen bedeutet, dass eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) erfolgt ist. Wichtig: Die Kennzeichnung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern nur, dass sie bei fachgemäßer Verwendung handhabungssicher sind.

Silvesterfeuerwerk darf allein von Personen gekauft und abgebrannt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Davon ausgenommen sind lediglich Gegenstände mit der Kennzeichnung „F1“ oder „PI“. Diese dürfen bereits von Personen ab 12 Jahren gekauft und verwendet werden.

Das Abbrennen von Pyrotechnischen Gegenständen mit „F2“ oder „PII“ in den genannten Nummern (Kategorie 2 bzw. Klasse II) ist allein am Silvestertag und am Neujahrstag bis 24.00 Uhr erlaubt, soweit nichts anderes festgelegt ist.

Weiterhin ist zu beachten:
· Gekaufte Feuerwerkskörper an einem sicheren und für Kinder nicht zugänglichen Ort aufbewahren.
· Gebrauchsanweisungen aufmerksam lesen und unbedingt einhalten.
· Feuerwerkskörper der Kategorie 2 und der Klasse II nur im Freien verwenden.
· Angegebene Sicherheitsabstände einhalten.
· Beim Zünden von Raketen darauf achten, dass Bäume, Oberleitungen, Tankstellen, Dachvorsprünge oder leicht entzündliche Gegenstände nicht in der Nähe sind.
· Pyrotechnik nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern zünden.
· Feuerwerkskörper vom Erdboden und nicht vom Balkon aus zünden oder herunter werfen.
· Menschen, offene Fenster, Türen, Mülltonnen oder Briefkästen sind keine Zielobjekte.
· Raketen mit Führungsstab dürfen keinesfalls in den Boden gesteckt werden.
· Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen lassen oder am Körper tragen.
· So genannte Blindgänger keinesfalls nochmals zünden, sondern nach einer Wartezeit mit Wasser unschädlich machen.

Überdies sollten Kinder über Gefahren, die von Feuerwerkskörpern ausgehen können, informiert und besonders beaufsichtigt werden.