Hinweise zum Silvesterfeuerwerk

von 30. Dezember 2011

In der Nacht von Samstag auf Sonntag wird auch in Halle (Saale) der Jahreswechsel gefeiert. Seit Donnerstag gibt es in den halleschen Geschäften Feuerwerkskörper zu kaufen. Die Werbung für die Pyrotechnik läuft auf Hochtouren. Sogar eigene Geschäfte wie am Boulevard, der Große Ulrichstraße und der Große Steinstraße haben aufgemacht, in denen nur Feuerwerkskörper verkauft werden.

Innendezernent Bernd Wiegand weist auf Nachfrage von HalleForum.de darauf hin, dass in diesem Jahr Böller mit einer höheren Sprengkraft verkauft werden dürfen. Grund ist die EU-Richtlinie 2007/23/EG. Sie erlaubt eine Netto-Menge an Explosivstoff von 500 Gramm statt wie bisher 200 Gramm.

Gezündelt werden darf nicht überall.. So dürfen seit Oktober 2009 durch die Änderung des Sprengstoffgesetzes keine pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern verbrannt werden. Das betrifft in Halle (Saale) vor allem viele Teile der historischen Altstadt. Grund sind schwere Brände in Gebieten mit Fachwerkhäusern, die durch Feuerwerke ausgelöst worden sind.

Das gesetzliche Böller-Verbot gilt aber auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen. „Verstöße gegen die Neuregelung können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden“, so Wiegand. Gesonderte Kontrollen würden nicht durchgeführt.

Hinweise des Verbraucherschutzministeriums auf Seite 2:
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• Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 und der Klasse II dürfen am 31. Dezember ab 0.00 Uhr bis zum 1. Januar 24.00 Uhr abgebrannt werden, soweit die zuständige Behörde keine weiteren Einschränkungen festgelegt hat.
• Personen unter 12 Jahren ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 1 und der Klasse I nicht erlaubt.
• Personen unter 18 Jahren ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 und der Klasse II nicht erlaubt.
• Die beiliegende oder aufgedruckte Gebrauchsanweisung ist unbedingt einzuhalten.
• Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 und der Klasse II dürfen nur im Freien verwendet werden.
• Pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern zünden.
• Im betrunkenen Zustand oder unter Drogeneinfluss keine pyrotechnischen Gegenstände zünden.
• Keine pyrotechnischen Gegenstände in Personengruppen oder in offene Fenster, Türen oder Briefkästen werfen.
• Beim Zünden des Silvesterfeuerwerks die übrigen pyrotechnischen Gegenstände nicht offen herumliegen lassen und auch nicht direkt am Körper tragen.
• Silvesterfeuerwerk nicht vom Balkon aus zünden oder von oben herunter werfen.
• Raketen mit Führungsstab nie in den Boden stecken.
• Flugrichtung der pyrotechnischen Gegenstände so wählen, dass sie nicht in Häuser oder in leicht brennbare Materialien niedergehen können. Dabei sind auch die Windrichtung und -stärke zu beachten!
• Nach dem Anzünden des pyrotechnischen Gegenstandes diesen nicht in den Händen behalten und auf Sicherheitsabstand gehen.
• „Blindgänger“ auf keinen Fall nochmals zünden; Hinweise der Gebrauchsanweisung beachten! – Nach Wartezeit unschädlich machen durch Tränken in Wasser.