Hohe Qualität der Lehre sichert hervorragende Ergebnisse

von 1. Juli 2016

Das zeigten auch die Rankings des „Centrums für Hochschulentwicklung“ der vergangenen Jahre. 2011/2012 erreichte der juristische Bereich der Fakultät Platz 1 unter allen staatlichen Rechtsfakultäten Deutschlands in den Kategorien Betreuung, Repetitorien und Studiensituation. 2015/2016 wurde im Hochschulranking der dritte Platz aller staatlichen Hochschulen erzielt. Für die Qualität der Ausbildung spräche nicht zuletzt die signifikant gestiegene Zahl der Studierenden.

Der erfolgreiche Abschluss der ersten juristischen Prüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Referendariats, das an einem Gericht, bei der Staatsanwaltschaft, in einer Verwaltungsbehörde und bei einer Anwaltskanzlei absolviert werden muss. Die Ausbildung zum Volljuristen endet mit der zweiten juristischen Staatsprüfung.