Die HWG bittet alle Mieter, deren Wohnung bisher noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet wurde und die noch keinen Montagetermin haben, sich umgehend mit ihrem Wohnungsverwalter in Verbindung zu setzen. Wir gehen davon aus, dass sich niemand meldet. Trotzdem wollen wir sicherstellen, dass alle Wohnungen berücksichtigt wurden daher die Bitte an unsere Mieter, begründet Steffen Schier den Aufruf.
Die HWG setzt eine 2009 in Kraft getretene Neuregelung der Landesbauordnung um. In § 47 Abs. 4 heißt es dort: In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2015 dementsprechend auszustatten.
Halles größter Vermieter entschied sich für den Einbau von Funk-Rauchwarnmeldern, da diese hinsichtlich der einmal jährlich notwendigen Wartung am mieterfreundlichsten sind. Mit dieser Technik lässt sich die Funktionstüchtigkeit der Geräte prüfen, ohne dass wir in die Wohnung müssen, so Steffen Schier. Die Kosten für Miete und Wartung werden in der jährlichen Betriebskostenabrechnung berücksichtigt. Als Orientierung gilt: drei Cent je Quadratmeter Wohnfläche pro Monat.